Intensivtäter nennen bürgerliche Kriminologen im Unterschied zu den so genannten intermittierenden, d.h. nur gelegentlich deliktisch handelnden, Rückfalltätern jene Verbrecher, die eine besonders hohe Sozialgefährlichkeit aufgrund von Art, Schwere und Häufigkeit der verübten Straftaten aufweisen.

 

Intensivtäter – so nennt die Frankfurter Rundschau die Legislative der BRD.

 

Wiederholungstäter mit besonders hoher Sozialgefährlichkeit aufgrund von Art, Schwere und Häufigkeit der verübten Straftaten, ist der bundesdeutsche Gesetzgeber (Bundestag, Bundesrat und gemeinsamer Ausschuss) in Bezug auf den Bruch der eigenen Verfassung und Grundrechte. 15 Mal seit dem Jahr 2001 wurde diese Attitüde vom Bundesverfassungsgericht bemängelt. Allein belangt zu werden erscheint unmöglich, ist doch eben dies – wohl bedacht – nicht strafbewehrt.

 

Die Haltung dem gegenüber kommt in Form des Statements von MdB und Bundesinnenminister Thomas de Maiziere – personifizierte Aufhebung der Gewaltenteilung par excellence – zum Ausdruck. Dieser versicherte zwar umgehend, dass er das Urteil „zur Kenntnis“ (sic!) nehme und auch, dass es zu respektieren und umzusetzen sei, aber machte sofort klar wie geringschätzig er mit den „Bedenken“ umzugehen gedenkt: „Darunter sind einige, mit denen die Sicherheitsbehörden leben können. Bei anderen werde ich wert darauf legen, dass die verfassungsmäßigen und rechtsstaatlichen Befugnisse […] praktikabel anwendbar bleiben.“ Heißt konkret, was uns passt machen wir, was nicht passt wird passend gemacht. So erhebt sich die Exekutive in Personalunion mit der Legislative über die Judikative und begräbt einen weiteren Teil der Grundpfeiler bürgerlicher Demokratie.

 

Dieser Ausdruck der faschistischen Tendenz ist ein Aspekt davon, dass die oben nicht mehr können wie bisher, der sich entwickelnden revolutionären Situation in ungleicher Entwicklung in der BRD.

 

Die sogenannte Opposition verhält sich dem gegenüber mit purem Zynismus. „Wir sollten endlich mit der Praxis aufhören, dass der Bundestag in seiner Mehrheit verfassungswidrige Gesetze beschließt.“ soPetrau Pau, die als Bundestagsvizepräsidentin direkt Mitverantwortung trägt. Sie selbst hatte damals die Annahme des Gesetzes verkündet.