Neben der verstärkten Präsenz auf den Straßen führt die Polizei in der BRD auch mehr Kontrollen und Schikane bei den Massen durch. Bekanntermaßen ist bereits die zweite Woche angebrochen in dem der Ausnahmezustand alias „Kontaktsperre“ und andere Maßnahmen hier in der BRD gelten.


Dabei scheint auch die Bremer Polizei der Überzeugung zu sein, dass sie inzwischen über allen gesetzlichen Normen stehe. Am vergangen Wochenende wurden so zwei Fälle in Bremen bekannt, bei denen die Polizei private Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten anfuhr und auflöste. Zunächst wurde in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine angebliche „Party“ bestehend aus sieben Personen aufgelöst. Diese „Party“ fand in einer geschlossenen Räumlichkeit statt, einem Laden in Bremen Vegesack. Der vermeintliche Veranstalter wurde in Gewahrsam genommen und alle Teilnehmer erhielten eine Strafanzeige. Am Sonntag wurde die Geburtstagsfeier eines Kindes bei der Familienmitglieder und Freunde anwesend waren, von der Polizei in der Privatwohnung aufgesucht und aufgelöst. Auch hier erhielten die Besucher Strafanzeigen. Diese beiden Fälle scheinen nicht die einzigen zu sein. Auch wurde uns berichtet, dass die Polizei in eine Wohnung eindrang und Strafanzeigen und Bußgelder erteilte. Das alles nur, weil eine Person die nicht in der Wohnung lebt, dort anwesend war und man zu dritt auf einem Balkon gesessen hätte, auf dem man die Abstandsvorgaben von 1,5 Meter nicht hätte einhalten können. Das bedeutet nun für jeden der anwesenden ein Verfahren und ein Bußgeld.


Maßnahmen wie diese werden von der Reaktion in diesen Tagen mit dem sogenannten Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt. Dieser Gummiparagraph aus dem Jahr 2001 wird von den herrschenden während der aktuellen „Corona-Krise“ an erste Stelle und somit über die bürgerlichen Freiheiten und die Verfassung der BRD gestellt. Diese bürgerlichen Freiheiten und die Verfassung, so wie in diesen konkreten Fällen, Paragraph 13 der mit dem Satz  „Die Wohnung ist unverletzlich“ beginnt, werden unter den Tisch gekehrt und niedergetrampelt. Und das ausgerechnet von denjenigen die sich diese Gesetzte selbst gegeben und auf ihre ach so heile schwarz-rot-goldene Fahne geschrieben haben. Doch das zeigt uns nur wie viel die herrschende Klasse in Wahrheit auf ihre eigenen Rechte und Gesetzte gibt. In den Zeiten der Krise, d.h. in der Krise des Imperialismus, wird all das von ihnen selbst ausgehebelt. Stattdessen treiben sie mit solchen Maßnahmen in Krisenzeiten die Militarisierung weiter voran.


Unlängst wurde auch bekannt, dass die Bremer Polizei (neben der in anderen Bundesländern) sich vom Gesundheitsamt Daten über Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen übermitteln ließ. Unter dem Vorwand des Schutzes der Beamten. Diese Praxis wurde erst eingestellt, als Datenschützer intervenierten.


Die Bremer Polizei scheint schon von der Allmacht der Exekutive zu träumen. Davon Richter und Henker zugleich zu sein. Eine unbegrenzte und unkontrollierte Kraft, die es zuletzt vor Ende des Zweiten Weltkriegs in Deutschland gab. Die „größte Herausforderung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs“ muss man eben auch mit Mitteln von vor Ende des Zweiten Weltkriegs bekämpfen, dies scheint die Logik dahinter. Es ist nur ein weiteres Mal der Beweis, dass Faschismus und bürgerliche Demokratie sich nicht ausschließen, sondern nur zwei Seiten der selben Medaille sind: Der Diktatur der Bourgeoisie.


Während die Polizei in Bremen schon von den „guten alten Zeiten“ träumt, benutzt die Reaktion auch eine andere ihr vertraute Methode in den Zeiten von Corona und der Vertiefung der wirtschaftlichen Krise des Systems: Massen gegen Massen stellen. Durch die teilweise verbreitete Hysterie häufen sich die Fälle von Denunziantentum und selbsternannten Ordnungshütern, die jeden anpöbeln, von dem sie meinen, dass er nicht „die Regeln“ befolgt. So gab es in Delmenhorst einen Fall bei dem ein Mann einer Frau ins Gesicht getreten hat, nur weil diese beim Warten auf den Bus gehustet hatte.