Willy Brandt führte im Jahr 1972 mit dem Wahlkampf versprechen „Mehr Demokratie wagen“ den Radikalenerlass ein welcher dazu führte, dass Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst aufgrund ihrer ideologischen Einstellung zu entlassen. Diese Praxis bedeutete für viele Lehrer und andere am Ende Berufsverbot. Auch wenn immer von Verfassungsfeinde, sowohl von Kommunisten und Faschisten gesprochen wurde traf dieser Erlass immer Revolutionäre.

Wer Verfassungsfeind ist bestimmt der Verfassungsschutz und es ist nirgends fest beschrieben was einem zum Verfassungsfeind macht. Diese Willkür erlaubt es dieses Gesetz in Zukunft auf alle unerwünschten Personen anzuwenden. Sie ist nicht nicht nur ein Druckmittel gegen Revolutionäre, sondern gegen alle die sich gegen die reaktionären Maßnahmen des Staates aussprechen. Dabei sollte jedem bekannt sein, dass genau die Behörde die die Überprüfung der „Verfassungstreue“ zuständig ist ein Instrument der deutschen Bourgeoisie ist mit welchen immer wieder faschistische Gruppen hochgezogen wurden. Immer in dem Maß wie es die Bourgeoisie braucht. Das lässt wenig Interpretationsspielraum auf wem mit dem Gesetz gezielt wird. Die Stärkung der Exekutive wird durch die Wiederbelebung des Radikalenerlasses voranschreiten.