Am 9. November - ein geschichtsträchtiges Datum der deutschen Geschichte - soll im Bundestag ein Gesetz beschlossen werden, dass künftig erlauben soll an Menschen Untersuchungen und Tests durchzuführen, ohne dass diese ihre Zustimmung dazu gegeben haben.
In Zukunft soll Paragraph 40b Absatz 4 Satz 2 die Sachlage wie folgt regeln: „Bei einer volljährigen Person, die nicht in der Lage ist, Wesen, Bedeutung und Tragweite der klinischen Prüfung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten, darf eine klinische Prüfung im Sinne des Artikels 31 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 536/2014, die ausschließlich einen Nutzen für die repräsentierte Bevölkerungsgruppe, zu der die betroffene Person gehört, zur Folge haben wird (gruppennützige klinische Prüfung), nur durchgeführt werden, soweit eine Patientenverfügung nach Paragraph 1901 a Absatz 1 Satz 1 des BGB die gruppennützige klinische Prüfung gestattet.“
Heute ist es so, dass einem Patienten oder Probanden bis ins kleinste Detail Ziel, Umfang und Risiken erläutert werden müssen. Dafür werden in der Regel umfangreiche Formulare zur Absicherung genutzt. Die Neuregelung soll es nun ermöglichen klinische Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen, d.h. akute Psychose, Intensivmedizin, Demenz o.ä., ohne dass es einen Nutzen für diese selbst geben wird. Vorrausgesetzt wird, dass diese irgendwann einmal eine generelle Bereitschaft (das ist die genannte Patientenverfügung) erklärt haben.
Ist das notwendig? Wohl kaum.
"Alle Studien, die Fortschritt versprechen, können auch heute schon stattfinden", sagte der Frankfurter Psychiater und Altersmediziner Professor Johannes Pantel. Professor Eckhard Nagel, Mediziner und ehemaliges Mitglied des Ethikrates, ergänzt: "Wir hatten bisher keine Nachteile dadurch, dass Verbote bestanden."
Behinderte (und auch Nicht-Behinderte) ohne ihre Einwilligung (was konkret GEGEN ihren Willen bedeutet) zu Testzwecke zu missbrauchen, ist eine ekelerregende Tradition des deutschen Imperialismus. Dass die BRD diese nun eben am 9. November legalisieren möchte, zeigt Kontinuitäten auf, die gerne abgestritten werden, oder, wie jüngst im Falle des Bundesjustizministeriums (bis heute hat die personelle Kontinuität fatale Folgen, den "demokratischen" "Neubeginn" belastet, behindert und verzögert, viele Gesetze entsprechen denen des Faschismus, so ein Bericht), mit dem Anschein der Läuterung konstatiert werden.