Eine Gesetzesänderung wird in Zukunft das Demonstrationsrecht massiv einschränken.

"Wenn der Staat den Schutz seiner Beamten höher stellt als den der Bürger, wird das Grundgesetz auf den Kopf gestellt." "Das Gesetz ist nicht erforderlich und sieht eine völlig unverhältnismäßige Strafandrohung auch für Bagatellhandlungen vor." Das sind die Einschätzungen des RAV-Vorsitzenden Dr. Peer Stolle zum neuen Sonderstrafrecht.

Worum geht es genau?

Die Paragraphen 113 und 114 StGB, die derzeit "Widerstand" und "tätlichen Angriff" gegen bzw. auf "Vollstreckungsbeamte" bzw. "Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen" juristisch regeln, sollen abgeändert werden. Abgeändert, heißt verschärft.

U.a. wird das "Bei sich führen" von "gefährlichen Werkzeugen", auch wenn diese nicht dazu gedacht sind eingesetzt zu werden, belangt. Es ist sogar ausreichend, wenn ein Begleiter ein solches bei sich führt. Außerdem wird die Mindeststrafe von einer Geldstrafe auf mindestens drei Monaten Gefängnis erhöht. Desweiteren gelten die Paragraphen nicht mehr nur in dem Falle, dass "Amtsträger" eine Vollstreckungshandlung ausführen, sondern generell wenn diese Menschen ihre "Arbeit" tun.

Amtsträger sind u.a. Beamte im allgemeinen (Richter, Polizisten, Soldaten etc.) Notare, Minister, Staatssekretäre, Verwaltungsangestellte, Gemeinderatsmitglieder und Wahlhelfer.

Aus Kreisen der Reaktion heißt es dazu: "... das quasi als Kavaliersdelikt schon eingepreiste Schubsen von Polizisten ..., dass man dafür jetzt unter Umständen eine dreimonatige Freiheitsstrafe kriegt. Wir halten es für angemessen ..." Das ist ein höheres Strafmaß, als würde jemand einem anderen mit der Faust ins GEsicht schlagen und ihn dabei verletzen.

Desweiteren wird die Unwirksamkeit des Sonderstrafrechts (wie in den Aussagen des RAV-Vorsitzenden bereits dargestellt) und das Bewußtsein darüber von Seiten der Reaktion durchaus eingeräumt: "Dabei    konnte    bisher    nicht    festgestellt    werden,    dass    diese Strafmaßerhöhung  eine  generalpräventive  Wirkung  gezeigt  hat.  Vielmehr  sind  die Fallzahlen    seit    dem    Jahr    2011    weiter    gestiegen. Wir sehen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf."

Auf nahezu jeder Demonstration auf der sich ein widerständiger Charakter ausdrückt kommt es zu Übergriffen durch die Bullen. Diese dienen der Einschüchterung, der Bestrafung und auch zur Zerschlagung ganzer Demonstrationen. Gelegentlich wird gegen ein solches Vorgehen der Rechtsweg beschritten. Was dann folgt sind Gegenanzeigen durch die Bullen. Den Bullen wird vor Gericht geglaubt (selbst wenn sich verschiedene Bullen widersprechen und ihre Ausasgen total realitätsfern sind) und künftig wird man dafür, dass man sich über einen Angriff beschwert hat mit drei Monaten Gefängnis ("besten"falls auf Bewährung) bestraft. Der Staat erwartet, dass seine Angriffe tat- und wortlos hingenommen werden.

Das ist die Antwort der Reaktion auf eine revolutionäre Situation in ungleicher Entwicklung, in der sich die Widersprüche innerhalb der BRD weiter verschärfen. Die revolutionäre Bewegung wird damit umzugehen wissen.