Am 5. Oktober endete ein Prozess gegen den bekanntesten (und dadurch inzwischen nicht mehr so geheimen) Geheimagenten des deutschen Imperialismus, Werner Mauss. Angeklagt worden war Mauss wegen Steuerhinterziehung von 14 Millionen Euro zwischen 2002 und 2011. Angaben die bekannt und gestützt wurden, durch die sogenannten „Panama Papers“, die im April 2016 veröffentlicht worden waren.
Betrachtet man den Lebenslauf von Mauss kann man einige Blicke in die geheimdienstliche Arbeit der BRD erlangen. Natürlich zeichnet sich die Geheimdienstarbeit in der Regel dadurch aus, dass sie eben geheim ist, viele Tätigkeiten von Maus werden darum wahrscheinlich noch im dunkel liegen. Doch was bekannt ist reicht durchaus seinen langen konterrevolutionären Werdegang im Dienste des deutschen Imperialismus nachzuzeichnen. Unter anderem soll er beim Bundeskriminalamt den Spitznamen „Institution M.“ gehabt haben. Zum Einsatz soll er gekommen sein, wenn sich der deutsche Staat nicht selber die Finger dreckig machen wollte, z.B. bei Völkerrechtsfragen. Mauss soll die Verhaftung des RAF-Mitglieds Rolf Pohle in Athen möglich gemacht haben. Aber auch in den unterdrückten Nationen hat er seine Aktivität gegen revolutionäre oder nationale Widerstandsbewegungen entwickelt. So war er in Ländern Westasiens, darunter der Libanon, aktiv um Vertreter des deutschen Imperialismus aus den Händen der Hisbollah zu befreien. Auch in Lateinamerika war er tätig. Hier bekämpfte er die Nationale Befreiungsarmee ELN, in Kolumbien. Er war von der Mannesmann AG beauftragt worden entführte Manager zu befreien. Hier gründete er auch zusammen mit der katholischen Kirche eine Nichtregierungsorganisation.
Nun wurde Werner Mauss von einem Gericht für schuldig befunden und zu 2 Jahren Haft verurteilt. Auf Bewährung. Für 14 Millionen hinterzogene Steuern. Hier kriegt der langjährige Diener des deutschen Imperialismus seinen Lohn vom deutschen Staat für die treuen Dienste. Laut Steuerstrafrecht dürfen nämlich Strafen für Steuerhinterziehung über eine Million Euro nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.