In einem Interview mit dem Weserkurier, einer lokalen Bremer und Niedersachsener Tageszeitung, denunziert Polizeipräsident Lutz Müller „linksextremistische Anschläge“. Bemerkenswert ist, dass ein solches Interview im Bezug zur „linksextremen" Szene geführt wird, im Bezug zur „rechtsextremen" jedoch nicht, obwohl er sogar selbst im Interview zugibt, dass es „auch am rechten Rand Entwicklungen mit Sachbeschädigungen und außerhalb Bremens auch mit Anschlägen“ gibt. Allein in Niedersachsen gab es nur in 2015 12 Angriffe auf AsylbewerberheimeDie 39 Gewaltdelikte, darunter 16 Brandstiftungen und zwei Sprengstoffanschläge in Deutschland 2016 sind anscheinend auch kein Grund zur Sorge. Auch Brandanschläge auf Wohnhäuser scheinen für Müller weniger Tötungsabsicht zu haben als Angriffe auf Lkw, sonst hätte er ja auch zu diesem Vorfall, dessen Täter übrigens nur eine Bewährungsstrafe erhält, ein Interview gegeben.

Noch ironischer wird dies wenn er später im Interview der Frage obdie Bremer Politik auf dem linken Auge blind“ sei bestätigend antwortet und behauptet: „Wenn wir solche Anschläge am rechten Rand haben, dann gibt es sofort Reaktionen. In den Medien, in der Politik, in der gesamten Gesellschaft. Wenn wir das Gleiche auf der linken Seite haben, bleibt es relativ ruhig.“

 

Des weiteren spricht Müller auch davon „dass sich in der linken Szene vielleicht eine Gruppe gebildet hat, die nochmal exzessiver solche Anschläge begeht.“ um eine erhöhte Gefahr zu vermitteln, obwohl er im Laufe des Interviews zugeben muss, dass es nicht einmal Beweise gibt, dass es sich um mehr als einen Täter handelt. Auch den Brandanschlag auf einen Lkw im Dezember 2017 bezeichnen er und die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord, da im benachbarten Lkw ein Fahrer geschlafen hätte. Natürlich finden wir es falsch das Leben von Massen zu gefährden, aber der Fahrer war klar nicht das Ziel des Anschlags und den Anschlag als versuchten Mord zu bezeichnen ist absurd.

Es ist kein Zufall, dass Anschläge der „Linken" so anders gehandhabt werden als die der „Rechten". Es gibt zwei Arten von Gewalt die reaktionäre und die revolutionäre. Faschistische Anschläge auf Flüchtingsunterkünfte sind Teil der reaktionären, da sie denn Staat ihrem Inhalt und ihrer Form nach nicht attackiert, sondern ergänzt. Revolutionäre Gewalt hingegen ist dem Staat in Inhalt und Form feindlich gegenüber und wird von dem Staat auch entsprechend anders gehandhabt.