Seit dem 15. Mai gilt in Bayern das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG). Hiernach darf alles und jeder der von den Bullen als „Gefährder“ eingestuft wird einem ganzen Paket an Maßnahmen unterzogen werden. Alles ganz ohne das Richter oder Staatsanwaltschaft das abnicken müssten und auch ohne überhaupt eine Straftat begangen zu haben. Hinzu kommen natürlich noch die neuen Befugnisse bzgl. Bewaffnung und Ausrüstung mit Handgranaten, Überwachungssoftware und Drohnen.

Wie die Nürnberger Nachrichten Anfang der Woche schrieben (Nürnberger Nachrichten 18/08/2018, "Polizei setzt verstärkt auf Überwachung aus der Luft") , wurde von den Bullen in dem Zeitraum seit Inkrafttreten des PAG bereits viermal eine elektronische Fußfessel als präventive Überwachungsmaßnahme verordnet. 11 mal wurde von dem verlängerten Präventivgewahrsam gebraucht gemacht. So wurden beispielsweise sechs Personen präventiv festgenommen und über zwei Wochen in den Knast gesteckt nach dem es zu einem Landfriedensbruch in einer Erstaufnahmeeinrichtung gekommen sein soll.

Zusätzlich schaffen sich die bayrischen Bullen (Spezialeinheiten mal außen vor gelassen) grade ihre fünfte Drohne an. Bereits 25 Bullen sind in dem Einsatz des „Mutlicopters“ unterwiesen und es wurde sogar eine eigene Einsatzgruppe für ihre Verwendung aufgebaut. Auch die automatisierte Kennzeichenerkennung von Fahrzeugen wird weiter ausgeweitet: Die bereits existierenden 21 Installationen dafür werden bald um zwei weitere ergänzt.

Sehr prägnant ist auch der Fall eines Aktivisten in Nürnberg dem der (konstruierte) Vorwurf gemacht wird, er habe auf einer Demo USK Beamte mit einer Fahnenstange geschlagen. Im Rahmen der neuen Befugnisse wird er, obwohl nicht verurteilt, offen observiert und von den Bullen schikaniert. Dies nutze unter anderem das Jugendamt als Vorwand, ihm sogar das Umgangsrecht für sein 5-jährigens zu entziehen.

Im Bericht zu dem Fall heißt es hierzu:

"Die Nürnberger Staatsanwaltschaft lässt Claudios Anwalt nicht die Akten einsehen. Seit knapp zwei Monaten ermittelt die Nürnberger Polizei im Fall Claudio. Auf eine Anfrage des „Bayrischen Rundfunks“ gab die Polizei an, dass die Ermittlungen und Maßnahmen gegen Claudio im Rahmen des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) stattfinden und somit rechtmäßig seien. Mit dem PAG können sogenannte Gefährder ohne richterliche Anweisung überwacht werden."