Am 9.12.2017 fand in Göttingen eine Demonstration unter dem Motto „Gegen G20 Repression“ statt. Bei dieser Demonstration kam es zu einem brutalen Angriff der Bullen. Dabei wurde ein friedlicher Ordner geschlagen, am Kopf in den Würgegriff genommen, hinter eine Polizeikette gezogen und durch einen auf ihm knienden Bullen zu Boden gedrückt.


Wenig später wurde er an den Armen über die Straße geschleift. Dabei verlor er mehrfach das Bewusstsein. Trotzdem schleppten die Bullen den Ordner in einen Polizeibus, anstatt einen Sanitäter zu holen. Ein anwesender Arzt wurde von den Bullen nicht durchgelassen. Sie fuhren mit ihm stattdessen auf eine Polizeiwache.

Der Anwalt1 des Opfers erstattete Strafanzeigen wegen Körperverletzung im Amt. Folgend nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, und stellte ende November das Verfahren gegen die Bullen wieder ein, obwohl Videoaufnahmen diesen Übergriff bewiesen. Ein Video von diesem Vorfall wurde im Internet veröffentlicht, und es bekam viel Aufmerksamkeit.
Die Staatsanwaltschaft schätzt die ganze Situation als verhältnismäßig ein. Sie sagen, dass das Video nur einen Teil der Situation zeige und im Gesamtbild sich der ganze Inhalt ändern würde, und dass die Beamten aus Notwehr gehandelt hätten.
Wenn bei tausenden Anzeigen gegen Polizeibeamte nur ein knappes siebtel vor Gericht landen und von diesem Teil kommen fast alle ohne Strafe davon. Wenn Kollegen gegen Kollegen ermitteln, dann ist es ja nicht verwunderlich das so etwas am Ende dabei herauskommt. Wer will den schon ein Kollegenschwein sein…