In den nächsten Monaten wird vor dem Hamburger Jugendgericht über einen 92-Jährigen wegen 5230facher Beihilfe zu Mord verhandelt. Dieser war von 1944 45, damals 17 und 18 Jahre alt, SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof in der nähe der damals besetzten polnischen Stadt Danzig.
Dort hat die faschistische Industrielle Vernichtungsmaschinerie mindestens mindestens 65.000 Menschen in den Tod getrieben, die meisten waren Juden. Ob Gaskammer, Genickschuss oder Nahrungsentzug war egal, Hauptsache die sogenannte Endlösung wurde vorangetrieben. Die besagte Person war Teil der Wachmannschaften der in Stutthof gut 1.000 SS-Soldaten angehörten. Die Aufgaben dieser Mannschaften war es Flucht- und Befreiungsversuche zu verhindern und Revolten nieder zuschlagen. Hier macht die deutsche Staatsanwaltschaft einen Unterschied zu den Lagermannschaften, welche mit der Hinrichtung der Inhaftierten selbst beauftragt waren. Angeblich wurden diese Mannschaften personell streng getrennt, jedoch berichten Überlebende der faschistischen Barbarei, sowie Täter von häufigen Versetzungen zwischen den Mannschaften, so dass davon ausgegangen werden kann, dass auch der Beschuldigte in diesem Fall aktiv gemordet hat. Was aber auch keinen wirklichen qualitativen Unterschied macht, ob Henker, Schreibtischtäter oder Wachmann alle waren Täter im Holocaust. Außerdem gibt es viele Berichte darüber, dass Wachmannschaften Massenfluchtversuche inszeniert haben und dann das Feuer eröffneten. Der angeklagte gibt zwar zu in Stutthof eingesetzt worden zu sein, ergänzt aber ihm hätten die Leute leid getan, da sie ja nichts verbrochen hätten und er fährt damit fort, dass es ja nicht gebracht hätte wenn er gegangen wäre, denn dann hätte ja jemand anderes den Job gemacht, ein typisches Argument reaktionärer Kräfte. Auch die Mitleidsbekundungen sind nicht wirklich glaubhaft. Die SS waren Elitesoldaten, jeder war freiwillig dort, aus Überzeugung oder Karrierismus, jeder wusste von den Konzentrations- und Vernichtungslagern und was dort passiert. Die Endlösung war schon längst proklamiert.
Jedoch hat der deutsche Staat auch wenig bis kein Interesse diesen Mördern ihre gerechte Strafe zukommen zu lassen. Die bisherigen Urteile waren meist absolut lachhaft, wenn es überhaupt ein Urteil gab. Die meisten Angeklagten Naziverbrecher in der Geschichte der BRD wurden freigesprochen oder zumindest wurde das Verfahren eingestellt. Auch in diesem Verfahren ist ein mildes Urteil zu erwarten. Da vor dem Jugendgericht verhandelt wird kann er auch nur mit einer Jugendstrafe belegt werden. Die Staatsanwaltsschaft hätte die Möglichkeit gehabt vor einem normalen Strafgericht anzuklagen, da der Beschuldigte auch als er volljährig war weiterhin ein Teil der Wachmannschaften war. Der Fakt, dass dies nicht geschieht zeigt dass es sich wieder mal nur um eine kleine Symbolik handelt.