Seit Vorgestern sind Dr. Banu Büyükavci, Dr. Sinan Aydin und Sami Solmaz wieder hinter Gittern. Alle drei sind Angeklagte im sogenannten TKP/ML Prozess, der, seit der Festnahmewelle im April 2015 mit Sonderkommandos in mehreren Ländern, von der deutschen Klassenjustiz geführt wird. Erst im Oktober waren Banu und Sinan wegen Unverhältnismäßigkeit raus gelassen worden, während der Prozess sich gegen sie hinzog. Alle Angelakten ließen sich nicht einschüchtern und nahmen auch während der Verhandlungen und als sie draußen waren an Veranstaltungen, wie der über ihre Haftumstände letztes Jahr, teil. Im folgenden Dokumentieren wir die Stellungnahme vom Blog zu dem Prozess:
25.06.2019 Dr. Banu Büyükavci, Dr. Sinan Aydin und Sami Solmaz wieder in Untersuchungshaft!
Am Ende der heutigen Sitzung gegen 14:00betraten neun Beamt*innen der bayerischen Spezialeinheit USK den Sitzungssaal, während der Vorsitzende Richter Dr. Dauster mitteilte, dass Frau Dr. Büyükavci, Herr Dr. Aydin und Herr Solmaz samt Verteidiger*innen und Dolmetscher*innen noch zu
bleiben hätten. Die drei Angeklagten wurden zunächst „festgesetzt“. Im Anschluss verfügte der Vorsitzende die Durchführung von Anhörungen. Der Generalbundesanwalt hatte beantragt, die am 19.02.2018 außer Vollzug gesetzten Haftbefehle gegen die drei wieder in Vollzug zu setzen. Der
Vorsitzende ordnete an, dass diese Anhörungen einzeln nacheinander und ohne ein Anwesenheitsrecht der anderen Prozessbeteiligten zu erfolgen hatten. Die nicht betroffenen Angeklagten und ihre Verteidiger*innen mussten den Verhandlungsbereich des Gerichts verlassen bzw. durften
diesen nicht mehr betreten. Nach überaus kurzer Anhörung und Beratung wurden alle drei Angeklagten wieder in Untersuchungshaft genommen und anschließend in die Untersuchungshaftanstalt gebracht.
Dazu, wie das Gericht dieses Vorgehen begründete, wird nächste Woche an dieser Stelle näher berichtet werden. Dann wird auch eine ausführlichere Bewertung durch die Verteidigung erfolgen. Vorher müssen sich aber die Verteidigungsteams noch mit den nunmehr wieder inhaftierten
Mandant*innen beraten. Dies ist durch die ebenfalls wieder angeordnete Einschränkung und Überwachung der Kommunikation zwischen Mandant*innen und Verteidiger*innen (Trennscheibe) unnötig massiv erschwert.
Die Verteidigung sieht in diesem Vorgehen von GBA und Senat den Versuch, den Druck auf die Angeklagten wieder zu erhöhen. Insbesondere die Tatsache, dass es GBA und Gericht bislang nicht gelungen ist, die Angeklagten zu Geständnissen, Verrat und Reuebekenntnissen zu bewegen,
dürfte für dieses Vorgehen verantwortlich sein.