Der spanische Rapper und Kommunist Pablo Hasél muss für zweieinhalb Jahre hinter Gittern. Anlass für diese skandalöse Urteil sind allein seine Lyrics und Meinungsäußerungen.
Er habe Terrorismus verherrlicht und das spanische Königshaus verunglimpft. In seinen Songs gibt es unter anderem positive Bezüge auf ETA, GRAPO und RAF. Die juristische Grundlage dieser offenen Klassenjustiz sind Artikel des Strafgesetzbuches, deren Einführung mit dem Kampf gegen die ETA gerechtfertigt wurde. Formal aufgelöst und seit Jahren ohne militärische Aktivitäten ist die ETA Geschichte. Geblieben sind die repressiven Strafgesetze, die jetzt nur noch auf das spanische Volk und in diesem Fall Pablo Hasél zielen. Mit Artikeln wie der vage formulierten „Verherrlichung von Terrorismus“ hat sich der spanische Staat einen Gummiparagraphen geschaffen, mit dem politischer Widerstand zu einem Straftatbestand erklärt werden kann. Das Volk nennt ihn „Maulkorbparagraphen“.
Spanische Monarchen hassen diesen Rap: https://www.youtube.com/watch?v=4qRZ8Q5ap8E
Wie weit sich Spanien von dem zweifelhaften Ideal liberaler Meinungsfreiheit entfernt hat, zeigt sich daneben im Sonderrecht des Königshauses. Der langjährige König Juan Carlos I. wurde von Franco gezielt als dessen Nachfolger aufgebaut. Immer wieder war „der König“ an Geschmacklosigkeiten und Verbrechen beteiligt: z.B. Luxussafaris, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Inzwischen hat sich das korrupte Schwein in die Vereinigten Arabischen Emirate abgesetzt. Und so einer darf nicht „Parasit“ und „Mafioso“ genannt werden, wie es Hasél getan hat?
Das Hasél genau den richtigen Ton, den Ton des Volkes, getroffen hat, zeigt sich in den Massenprotesten mit denen in vielen Städten Spaniens auf seine Verhaftung reagiert wurde. Ein offener Brief von über 300 Künstlern fordert seine Freilassung. Sie haben von diesen faschistischen Zügen des spanischen Staates die Schnauze voll. Denn Hasél ist kein Einzelfall. Der Rapper Valtònyc flüchtete 2018 nach Belgien, weil ihm wegen Verleumdung, „Beleidigung der Krone“ und „Verherrlichung von Terrorismus“ eine dreieinhalbjährige Haftstrafe drohte.
Valtònyc im Brüsseler Exil