Ein Gericht in Detmold, Nordrhein-Westphalen, hat einen ehemaligen SS-Mann und Wärter im Konzentrationslager Auschwitz zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Schwein Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen geleistet habe. Fünf Jahre für 170.000 Ermordete, das entspricht weniger als 16 Minuten pro Mord. Nur zum Vergleich: Ein Verstoß gegen das Urheberrecht in Form eines nicht legalen Downloads wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft.
So ist sie die deutsche bürgerliche „Gerechtigkeit“, die sich gerade erst mit der Armenien-Resolution den Persilschein des Geläuterten selbst ausgestellt hat und im Nachgang auch noch die Geschichte mit den Herero ad acta gelegt hat. (Zwischen 1904 und 1908 ermordete der deutsche Imperialismus knapp 100.000 Herero und Nama und ließ anschließend in den errichteten Konzentrationslagern die Hälfte der Überlebenden verrecken.)
Gerechtigkeit kann auch anders verstanden werden, aus einer nicht-Opfer-Perspektive, aus einer Perspektive der Tat und in diesem Falle auch kulturell ansprechend: Nakam