Frankreich hatte viel geplant,vor allem neue Gesetze, die sich gegen die Bürger und insbesondere gegen die richtet, die sich nicht dem Ausnahmezustand und der sich verstärkenden Repression beugen wollen. Zum Beispiel war im Gespräch, dass es illegal für Außenstehende werden sollte sich in Universitätsgebäuden aufzuhalten. Damit wären Kämpfe an den Universitäten nahezu unmöglich gewesen. Jedoch wurde dieses Gesetz nun vom Verfassungsrat gekippt.
Einer weiteren Niederlage erlag nun die Pariser Polizei. Das Oberverwaltungsgericht entschied nun, dass eine Drohnenüberwachung auf Demonstrationen verboten ist. Dem Chef des Pariser Polizeipräfekts wurde angeordnet, die Drohnenüberwachung von Versammlungen „unverzüglich“ einzustellen. Damit geben sie der Kritik einer französischen Dateschutzgruppe statt, die bemängelte, dass der Gesetzesvorschlag zum Gesetz der „globalen Sicherheit“ und insbesondere der Einsatz von Kameradrohnen die Meinungsfreiheit verletzt und Menschen auch verfolgen könne. Die Bilder sollten dann an die Einsatzleitung gesendet werden und für mindestens 30 Tage für Untersuchungen aufbewahrt werden. Während die Polizei also selbst nicht gefilmt werden will, setzt sie alles ein um ihre politischen Gegner zu identifizieren und zu verfolgen. Übrigens gab es die Pleite nicht zum ersten mal: Bereits im Mai wurde vom selben Gericht entschieden, dass Drohnen nicht eingesetzt werden dürfen, um die Ausgangssperre zu kontrollieren.