Noch gut in Erinnerung sollte sein, dass die französische Regierung letztes Jahr das neue „Gesetz zur globalen Sicherheit“ durchdrücken wollte.
Ein Gesetz, welches sich vor allem gegen die Kämpfe der Massen richtete und einen besonderen Schutz für die verhasste Polizei bieten sollte. Besonders der Artikel 24 stand damals öffentlich in der Kritik, weil er die Veröffentlichung von Gewalt von der Polizei einfach hätte zensieren können. Nach großen Protesten und Kämpfen wurde dieser Artikel abgeändert. Das hatte jedoch nichts mit einer Sympathie für das Volk in Frankreich zu tun, sondern viel mehr damit, noch mehr Schaden von der französischen Polizei abzuwenden, deren Beliebtheitsgrad nicht erst seit kurzem innerhalb der Bevölkerung sinkt. Damit die Polizei jedoch nicht ganz leer davonkommt, wurde jetzt am 18. März der Artikel 25 verabschiedet. Dieser stellt eine Ausweitung der Befugnisse der Polizisten dar, ihre Dienstwaffen auch außerhalb ihres Dienstes zu tragen. Dies ist keine absolute Neuheit, denn seit 2016 war es Polizisten bereits gestattet auf Anfrage bei ihrem Vorgesetzten ihre Dienstwaffe auch außerhalb ihres Dienstes zu tragen. Dieses „Angebot“ nehmen bis heute auch schon 30.000 Polizisten wahr. Jetzt wurde dieser Schritt über den Vorgesetzten jedoch abgeschafft, kein Bulle muss sich also davor fürchten gefragt zu werden, was er denn mit seiner Schusswaffe in seiner Freizeit tun möchte. Auch in öffentlichen Gebäuden, wo es vorher verboten war, Schusswaffen bei sich zu tragen, können die Polizisten jetzt unbesorgt ihre Waffe als Privatpersonen mit sich führen. Es kann also nun sein, dass im Kino auf einmal jemand in zivil mit einer Knarre neben einem sitzt oder in der Kassenschlange hinter einem steht. Welcher Nutzen jetzt genau dahinter stehen soll, ist nicht öffentlich bekannt. Der französische Innenminister Darmanin sieht die Sache allerdings ganz locker und meinte nur „Wir setzen ja nicht die Welt in Brand.“