Ende April wurde in Frankreich von der Regierung ein Entwurf eines neuen Geheimdienstgesetzes vorgeschlagen, welches wenige Wochen danach mit weiteren Artikeln ergänzt wurde.
Ziel ist es, Maßnahmen wie Hausarreste und automatisierte Netzwerküberwachung durch Algorithmen in das allgemeine Recht zu überführen. Einige der bisherigen Maßnahmen sollen auch gegen europäisches Recht verstoßen haben und so wird sich von der französischen Regierung erhofft, diese durch eine Verankerung im Gesetz zu verteidigen. Wir wollen einen kleinen Überblick über das geplante Geheimdienstgesetz geben. So wird nun von den Sozialdiensten verlangt, dass diese vertrauliche Informationen über fragliche Personen herausgeben, ohne sich auf ihr Berufsgeheimnis zu berufen. Auch ist es den Nachrichtendiensten erlaubt, Informationen untereinander auszutauschen, auch wenn diese auf illegale Weise beschafft wurden. Dazu sollen Telefon- und Internetanbieter verpflichtet werden, Kommunikationsdaten ihrer Kunden für ein Jahr zu speichern, was explizit gegen europäisches Recht verstößt. Während es bisher üblich war, dass der Geheimdienst keine eigene Infrastruktur in der Überwachung des Internets durch Algorithmen hatte und auf die Anbieter angewiesen war, soll das geplante Gesetz nun erlauben, dass die Daten direkt zum Geheimdienst geliefert werden und dieser damit tun kann, was er will – bislang auch noch ohne zeitliche Begrenzung laut dem Gesetzesentwurf. Auch sollen die Anbieter verschlüsselter Messengerdienste wie Telegram, Whatsapp, Signal usw. dazu gezwungen werden, mit dem Geheimdienst zusammenzuarbeiten, um die Nutzer zu überwachen.
Zu guter Letzt soll die Behörde, die die Geheimdienste unabhängig kontrollieren darf, keine bindende Wirkung in der Frage von Entscheidungen haben. Lediglich Empfehlungen, eine Maßnahme zu kontrollieren auf ihre Rechtmäßigkeit , darf von der Behörde ausgesprochen werden.