Kurz vor den Präsidentschaftswahlen im April verabschiedete Frankreichs Regierung Ende Februar ein Gesetz, welches es Frauen erlaubt noch bis zur 14. Woche einer ungewollten Schwangerschaft eine Abtreibung vornehmen zu lassen.
Davor fuhren schätzungsweise jährlich 2000 Frauen ins Ausland, um einer Abtreibung nach den erlaubten zwölf Wochen durchführen lassen zu können. Auch wurde es jetzt Hebammen erlaubt, ebenfalls Abtreibungen durchzuführen. Doch nicht nur dass, bereits zu Beginn der Pandemie im April 2020 erhielten Frauen einen erleichterten Zugang zu Abtreibungen in Frankreich. Hebammen und Ärzten war es erlaubt, auch telefonisch Medikamente für einen Schwangerschaftsabbruch zu verschreiben.
Frankreich hat im Vergleich z.B. zur BRD ein liberales Abtreibungsgesetz, welches jedoch erst 2001 wichtige Änderungen erhielt. Seit 1975 galt, dass eine Abtreibung legal ist innerhalb der ersten zehn Wochen, diese Frist wurde dann 2001 zu einer zwölfwöchigen Frist verlängert und wurde nun nochmals verlängert. Außerdem dürfen junge Frauen unter 18 Jahren eine Abtreibung ohne Zustimmung der Eltern vornehmen lassen. Im Jahre 2015 wurde die siebentägige „Bedenkzeit“, zu der die Frauen gezwungen waren, abgeschafft.
Das neue Gesetz stellt somit eine neuer Erleichterung für viele Frauen dar, die ungewollt schwanger sind. Dennoch sollte auch beachtet werden, dass auch dieses neue Zugeständnis im Schatten der Präsidentschaftswahl steht, bei der der selbsternannte Feminist Macron, obwohl er noch nicht offiziell kandidiert hat, zwar führt. Jedoch werden innerhalb der Bevölkerung (z.B. bei Protesten gegen den Ausnahmezustand) immer mehr Stimmen gegen seine Regierung laut.