Wie Vorgestern der Oberste Gerichtshof von Mumbai festlegte, wird es dem Genossen Ajith möglich sein in wenigen Wochen Kaution zu beantragen und dann vorläufig aus dem Knast zu kommen. Angeklagt als Führer innerhalb der Kommunistischen Partei Indien (Maoisten) wurde Ajith mit falschen Ausweisdokumenten in einer Konspirativ angemieteten Wohnung Anfang Mai 2015 verhaften und vergangene Anträge auf Kaution abgelehnt. International und auch in der BRD entwickelte sich seit dem eine kraftvolle Kampagne sich mit Nachdruck für die Freilassung des Genossen einsetzte.
Genosse Ajith wurde bereits erstmals 1976 von Spezialeinheiten der Bullen in Kerala in Zusammenhang mit einem Angriff auf eine Polizeikaserne verhaftet und in dem berüchtigten Folterknast Kakkayan interniert. In den vier Jahrzehnten in denen der Genosse größtenteils als professioneller Revolutionär kämpfte, errang er großartige Siege im Dienste der Revolution. Er stellte sich fest auf die Seite der Meistunterdrückten in Indien, verfasste mindestens fünf Bücher (u.a. eine Analyse der sozialen Bedingungen auf dem Land in Kerala), vermied es in der Zeit seiner Illegalität immer wieder in den Suchscheinwerfer der Reaktion zu gelangen (was ihm u.a. die Teilnahme am RIM Treffen 1984 in Frankreich ermöglichte) und wird von der Reaktion als eine zentrale Führungsfigur innerhalb der Partei eingestuft.
Am 9. Mai 2015 wurde er nahe Pune von „Antiterrorkräften“ aufgespürt und verschleppt während er sich dort in Behandlung auf Grund eines Herzleidens befand. Wegen des massiven internationalen Drucks und der breiten Solidarität sieht sich die indische Reaktion jetzt offensichtlich genötigt Zugeständnisse im Verfahren gegen ihn zu machen.