Der deutsche Imperialismus arbeitet immer weiter daran seine Polizeieinheiten zu paramilitärischen Truppen aufzurüsten, dies zeigte zuletzt auch die geplante Änderung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg, das eine umfassende geheimdienstliche und militärische Aufrüstung der Polizei des Bundeslandes umfasst. Ziel ist klar die Militarisierung des Inneren der BRD und in Perspektive die Aufstandsbekämpfung. Nun ist aber absehbar, dass wenn die Polizei immer wieder mit militärischen Übungen und Aufstandsbekämpfung beschäftigt ist die „bürgernahe“ Polizei immer weiter schwinden wird und eigentliche Polizeiaufgaben zunehmend vernachlässigt werden.
Aus diesem Grund haben einige Bundesländer damit begonnen eine Art Hilfspolizei zu schaffen, die sich solcher Polizeiaufgaben annimmt. So soll jetzt ein Beschluss der SPD-Grünen Regierung in Bremen (und entsprechend Bremerhaven) umgesetzt werden, nach dem ein sogenannter Ordnungsdienst gegründet werden soll, zusätzlich soll (mal wieder) das Polizeigesetz geändert werden. Der Text des Änderungsvorschlags lautet folgendermaßen:
„§ 67a Kommunaler Ordnungsdienst
Der Senat für die Stadtgemeinde Bremen und der Magistrat für die Stadtgemeinde Bremerhaven können durch Rechtsverordnung einen kommunalen Ordnungsdienst errichten und diesem die Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen der Ortspolizeibehörden im Außendienst übertragen. Die Rechtsverordnung kann vorsehen, dass bei der Anwendung des Verwaltungszwangs durch den kommunalen Ordnungsdienst abweichend von den Vorschriften des Bremischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die Schriftform nicht erforderlich ist und dass dem kommunalen Ordnungsdienst bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs abweichend von § 40 Absatz 3 der Gebrauch von Fesseln, technischen Sperren, Dienstfahrzeugen, Schlagstock und Reizstoffen erlaubt ist.“
Entscheidend dabei ist vor allem der letzte Teil des Textes. Die neuen Hilfssheriffs von Bremen werden zu einer, wenn auch primitiver als die reguläre Polizei, bewaffneten und befugten Truppe ausgerüstet. Zu den Einsatzbereichen steht in der weiteren Erläuterung:
„Sowohl für den Bereich Jugendschutz, für die Gewerbeüberwachung und die Kontrollen von Spielhallen und Wettannahmestellen als auch bei Beschwerden über Lärm, Behinderungen und Verschmutzungen auf öffentlichen Flächen soll es künftig eine konkrete Zuständigkeit geben.“
Zu laute Partys, feiernde Jugendliche nerven und mehr, alles Aufgaben um die sich eigentlich die Polizei kümmert wird an die neue Hilfspolizei übergeben, so werden die regulären Polizeikräfte entlastet, so dass ihnen mehr Zeit für ihren neuen Aufgabenfelder bleibt. Mit den neuen Befugnissen kann die Hilfspolizei dann auch Verhaftungen vornehmen. In Bremen soll es zuerst 23 neue Hilfspolizisten geben. Das klingt erst einmal wenig, aber alles fängt einmal klein an und die gesetzliche Grundlage für weitere polizeiliche Befugnisse kann auch ständig erweitert werden. Die Schaffung solcher polizeiähnlichen Einheiten wird bestimmt auch in den restlichen Bundesländern künftig weiter vorangetrieben werden, sollten sich die bisherigen Testfelder als Erfolg abzeichnen.