Die deutsche Polizei hat am Dienstag in München einen 14-Jährigen niedergeschossen und anschließend zusätzlich noch gedemütigt und gefesselt.
Der Jugendliche war am Dienstagabend nach Angaben der Familien unterwegs und führte lediglich eine Spielzeugwaffe mit sich, um sich mit Freunden einen Spaß zu erlauben. Es kam zu einem größeren Polizeieinsatz.
In einer am Mittwochabend verbreiteten Mitteilung weist die Familie des tags zuvor schwer verletzten Jungen die Darstellung des Geschehens durch die Polizei entschieden zurück. Dieser habe nach Aufforderung durch Polizeibeamte die von ihm mitgeführte Spielzeugpistole „sofort auf den Boden“ geworfen und mehrmals laut gerufen: „Es ist eine Spielzeugwaffe! Nicht schießen!“
Dennoch habe ein Beamter einen Schuss abgegeben, mit dem er den Jugendlichen in den Bauch traf. Danach wurde der Schwerverletzte am Boden fixiert, gedemütigt und gefesselt. Erst nach Aufforderung durch Sanitäter wurden ihm die Handschellen wieder abgenommen.
Obwohl das Opfer der Schießerei minderjährig ist wurde sofort mit Framing durch die Polizei begonnen. So hieß es unter anderem, der Junge sei vor drei Jahren mit seinen Eltern in die BRD eingereist sei und hier Asyl beantragt habe, dieser Antrag sei jedoch abgelehnt und die Abschiebung angedroht worden.
Natürlich wird von Behördenseite nun auch behauptet es werde Ermittlungen und Aufklärung geben. Doch wie sich so etwas in München gestaltet zeigen drei Polizeieinsätze, bei denen Polizisten auf Menschen geschossen haben: am 19. August 2024 in einem Supermarkt an der Implerstraße, am 5. September 2024 am NS-Dokumentationszentrum nahe dem Karolinenplatz sowie am 7. Juni 2025 an der Theresienwiese. In allen drei Fällen seien die „Vorermittlungen noch nicht abgeschlossen“, heißt es offiziell.
In den vergangenen zehn Jahren gab es in Bayern knapp 80 Schusswaffeneinsätze gegen Personen, im Durchschnitt acht pro Jahr. Dabei gab es 52 Verletzte und 13 Tote. Nur einmal in all diesen Jahren wurde ein Schusswaffengebrauch als unzulässig eingestuft, das war 2023.





