Wie wir auch über Baden-Würtemberg und Bremen berichteten planen auch Nordreihn-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen eine Verschärfung ihrer jeweiligen Polizeigesetze als Teil der Militarisierung im Inneren.
Der Gesetzesentwurf, der Donnerstag im Baden-Würtemberger Landtag diskutiert wurde, sieht unter anderem vor, dass das sogenannte „Unterbindungsgewahrsam“ auf bis zu einen Monat ausgeweitet werden können soll. „Unterbindungsgewahrsam“ dient um präventiv gegen Straftaten vorzugehen, das heißt es geht darum Unschuldige wegzusperren. Auch die maximale Ingewahrsamnahme zur Personenfeststellung soll erweitert werden, von 12 Stunden auf eine Woche. Zukünftig soll es auch möglich sein nach einer undefinierten Einteilung als „Gefährder“ eine elektronische Fußfessel angelegt zu bekommen, auch dies ohne eine Straftat begangen zu haben. Ein solcher Verdacht wird für die Identitätsbefragung und Durchsuchung nicht mehr notwendig sein.
Auch der in Niedersachsen vorgelegte Gesetzesentwurf enthält elektronische Fußfesseln und eine Erweiterung des „Unterbindungsgewahrsams“, hier sogar auf bis zu 74 Tage. Außerdem soll Kommunikationsüberwachung auch verschlüsselter Sprachnachrichten und die „Online-Durchsuchung“ ebenfalls ohne Beweise bei einer undefinierten Einteilung als Gefährder erlaubt werden. Auch die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen soll ausgeweitet werden.
Ähnliche Regelungen zu elektronischen Fußfesseln und Videoüberwachung öffentlicher Plätze finden sich auch im sächsischen Gesetzesentwurf. Zusätzlich zu anderen Forderungen beinhaltet der Entwurf auch eine ähnliche Regelung wie die Bremische bezüglich der Ausweitung der Rechte der Ordnungsämter, die eine Art „zweite Hilfspolizei“ schaffen. Außerdem müssen sogenannte „Kontrollbereiche“, also besonders überwachte Gebiete in denen Grundrechte eingeschränkt werden dürfen, nicht mehr öffentlich bekannt gemacht werden, falls sie kürzer als 2 Tage bestehen. Als Letztes und Bezeichnendstes für das Ausmaß der Militarisierung der Polizei sollen Spezialeinheiten zukünftig mit Maschinengewehren und Handgranaten ausgestattet werden. SEK-Einheiten wurden in NRW übrigens in der Vergangenheit auch bei normalen antifaschistischen Demonstrationen eingesetzt. Eine militärischere und kriegsorientiertere Bewaffnung ist für die Polizei kaum möglich.
Die Äußerung der faschistischen Tendenz ist in diesen Gesetzesentwürfen so offensichtlich, dass sogar bürgerliche Politiker sie denunzieren, wenn auch natürlich nicht mit dieser Formulierung. So spricht der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion in Sachsen, Valentin Lippmann, von einem „Frontalangriff auf die Bürgerrechte“ und einem „Angriff auf unsere Bürgerrechte und Freiheit“. In NRW sagten die Innenexpertin der Grünen, Verena Schäffer und der SPD-Abgeordnete Hartmut Ganzke: „Sie nehmen in Kauf, gegen die Verfassung zu verstoßen“ und „Grundrechte wie die persönliche Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung sind in Gefahr“. Auch sie wissen, dass der Staat sich, wenn er es für notwendig hält, nicht einmal an seine eigenen Gesetze hält, die einzige Konsequenz, die sie daraus ziehen ist jedoch dies öffentlich festzustellen.