Männer dürfen Deutschland nur noch mit Genehmigung der Bundeswehr länger als drei Monate verlassen

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Männer dürfen Deutschland nur noch mit Genehmigung der Bundeswehr länger als drei Monate verlassen

Während die Herrschenden immer wieder davon sprechen, dass man dafür kämpfen müsse, „die Freiheit“ zu verteidigen, zeigt das neue Wehrpflichtgesetz, wie viel Respekt der bürgerliche Staat vor den „Freiheiten“ seiner Bürger hat, wenn es darum geht, seine Interessen durchzusetzen.

Seitdem das neue Wehrpflichtgesetz Anfang des Jahres in Geltung getreten ist, dürfen Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren das Land nicht mehr verlassen, ohne die Bundeswehr um Erlaubnis zu bitten. Im Gesetzestext heißt es:

Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.“

Solange der Wehrdienst freiwillig ist, soll die Genehmigung angeblich automatisch erteilt werden, aber alleine schon, dass nach Erlaubnis gefragt werden muss, zeigt, wie wichtig dem bürgerlichen Staat die Freiheiten sind, welche die Jugend angeblich (am Hindukusch oder sonstwo in der Welt) für ihn verteidigen soll.

Außerdem ist es auch nicht überaus unwahrscheinlich, dass der Wehrdienst irgendwann nicht mehr freiwillig ist. Sollte das der Fall sein, hat die deutsche Armee das Recht, darüber zu verfügen, ob man das Land länger als drei Monate verlassen darf oder nicht.

Schon jetzt aber macht sich die BRD einen der in der allgemeinen Meinung als am meisten negativ empfundenen Aspekte der revisionistischen DDR zu eigen, Ausreisegenehmigung, egal ob eine Prüfung erfolgt oder nicht.

Nicht nur darum, aber darum umso mehr: Kein Mensch und kein Cent der Bundeswehr!

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