Vor nicht ganz zwei Wochen wurde der Jahresbericht 2025 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter veröffentlicht. Der Bericht, erstellt von einer Institution des deutschen Imperialismus selbst, kommt nicht umhin festzustellen: In Deutschland wird gefoltert.
Der Bericht selbst erklärt das folgendermaßen: „Im Rahmen ihrer Besuche erhob die Nationale
Stelle eine Vielzahl problematischer Sachverhalte, die strukturelle, systematische ebenso wie situationsbedingte Defizite erkennen ließen.“
Die Liste dieser „Defizite“ liest sich wie folgt:
- Menschenunwürdige Unterbringung
- Unverhältnismäßig lange Dauer der Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum
- Verfassungswidrige Gesetzgebung zur Fixierung in der Psychiatrie
- Unzureichende Abgrenzung der Abschiebungshaft vom Strafvollzug
- Gesundheitsgefährdende Fixierungen im Polizeigewahrsam
- Unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Mandatsausübung
- Todesfälle in der Sicherungsverwahrung
Beispiele dafür finden sich in dem Bericht viele. Dabei sei hervorgehoben, dass es sich dabei freilich nur um dokumentierte Fälle systematischer Folter und ähnlichem Fehlverhalten durch die Behörden handelt.
Ungeachtet der Beanstandung aus dem Jahr 2022, diese Praxis unverzüglich einzustellen, werden in der JVA Werl (Nordrhein-Westfalen) weiterhin Gefangene, teils über mehrere Tage hinweg, in einem durchgängig kameraüberwachte Raum, einschließlich unverpixeltem Sanitärbereich, mit einer Grundfläche von lediglich 4,7 m², ohne jeglichen Zugang zu natürlichem Tageslicht, eingesperrt.
Auch im Polizeikommissariat Billstedt (Hamburg) wird gefoltert. Dabei werden insbesondere Fixierungen entgegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts durchgeführt. So werden Betroffene u.a. in Bauchlage fixiert, wobei das eigene Körpergewicht das Atem teils massiv erschwert und diese Maßnahmen „unverhältnismäßige Schmerzen“ verursacht. Dabei wird zusätzlicher Druck auf Rücken, Schultern oder Nieren ausgeübt, was zu Atemstillstand, Sauerstoffmangel, Hirnschädigungen und auch zum Tod führen kann.
In der JVA Werl kommt es zu überdurchschnittlich vielen Toten. 19 Todesfälle zwischen 2020 und 2024 bei einem Durchschnittsalter von 57 Jahren. Diese auffällige Häufung wird als reiner Zufall dargestellt und nicht durch „unabhängige Stellen“ aufgeklärt.
Viele Gefangene werden in einigen Bundesländern über mehrere Wochen teilweise sogar über Monate der Isolationsfolter ausgesetzt. Unter Isolationsbedingungen verschärfen sich Stress- und Traumasymptome massiv, was unter anderem zu Selbsttötungen führt.
Neben der Isolationshaft gibt es dem Bericht zufolge in vielen Justizvollzugsanstalten und Polizeikommissariaten eine Praxis, bei der Gefangene „zu lange“ fixiert werden. In Bayern, Hamburg (siehe das Beispiel aus Billstedt weiter oben), Thüringen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wurden Gefangene demnach über mehrere Tage hinweg fixiert. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter erklärt, dass Fixierungen in polizeilichen Gewahrsamsräumen grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig seien und vollständig unterlassen werden müssen.
Die Repressionsbehörden verschleiern und verheimlichen ihre Aktivitäten. Der Bericht stellt fest, dass es an frühzeitiger und vollständiger Information sowie an verlässlichem Zugang zu relevanten Unterlagen und Einsatzorten mangele. Es kam wiederholt zu unterbliebenen Benachrichtigung über Maßnahmen und dem Fehlen jeglicher Dokumentation der damit verbundenen Zwangsmaßnahmen im Falle von Deportationen.





