In der BRD müssen Pflegekinder bis zu 75% ihres Einkommens an den Staat abgeben. Dabei ist es egal ob sie in Vollzeit arbeiten, einen Nebenjob haben, einen Ausbildung machen, einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, beziehungsweise als Studenten BaföG bekommen.
Pflegeeltern in Hamburg bekommen monatlich einen Betrag zwischen 814 und 968 Euro vom Jugendamt, der Betrag bemisst sich am alter des Pflegekindes. Mit diesem Geld sollen Miete, Essen, Schulsachen, Taschengeld und Taschengeld abgedeckt werden. Pflegekindern die sich selbst noch etwas dazuverdienen müssen dann ordentlich Kohle an den alten Staat abdrücken. Bis zu 75% müssen sie als sogenannten „Kostenbeitrag“ ans Jugendamt abgeben. Das wird alles durch die Bourgeoisie im Sozialgesetzbuch VIII, Paragraf 94, geregelt.
Dieses Vorgehen fällt unter das sogenannte „Solidarprinzip“. Die These lautet: „Wer nichts hat, bekommt was vom Staat und wer was hat, darf was abgegeben“. Da macht es schon einen großen Unterschied ob man 30% seines Bruttolohns abgibt oder 75%. Doch das ist der Bourgeoisie herzlich egal, schließlich sind ja alle vor dem Gesetz gleich. Und gerade arme Menschen müssen prozentual mehr abgeben. In diesem Fall trifft es die Pflegekinder besonders hart. Diese stammen meist selbst aus armen Verhältnissen und werden meist abgegeben weil sich die Eltern nicht die Kosten für die Kinder leisten können. Dann wachsen sie unter ärmlichen Bedingen bei Pflegeeltern oder im Pflegeheim auf. Und am Ende dürfen sie dafür noch finanziell bluten.
In Deutschland sind ca. 240.000 Pflegekinder von diesem Gesetz betroffen, welches es bereits seit Anfang der 1990er Jahre gibt.