Im August hatte der Bundestag einen Gesetzesentwurf beschlossen, der dazu dienen soll, Unternehmenskriminalität härter zu bestrafen. Dieser Entwurf wird aktuell von der Großen Kolaition diskutiert. In der BRD können gegen Unternehmen von den Ermittlungsbehörden keine Strafverfahren geführt werden, sondern lediglich Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz verhängt werden.
Deutschland ist weltweit eines der wenigen Länder, in denen juristische Personen nicht strafrechtlich verfolgt werden können. Bisher wurde Unternehmenskriminalität also ähnlich geahndet wie Falschparken. Die verhängten Sanktionen können bisher maximal 10 Millionen Euro betragen, unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Das „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ soll im allgemeinen zu einer besseren Verfolgung von unternehmensbezogenen Straftaten führen und legt fest, dass nunmehr Bußgelder in Höhe von bis zu 10% des Jahresumsatzes verhängt werden können. Das alles sind natürlich nach wie vor völlig lächerliche Maßnahmen, da eine Zahlung von maximal 10% des Jahresumsatzes nach wie vor ein absolut kalkulierbares Risiko darstellt.
Trotzdem: Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Bayern wollen gemeinsam mit vier anderen Ländern dieses Gesetz verhindern. Sie fürchten Beschränkungen der unternehmerischen Freiheit. Die baden-württembergische Finanzministerin Nicole Hoffmeister-Kraut behauptet sogar, die Sanktionen seien für kleine Unternehmen existenzgefährdend.
Das ist offensichtlich völliger Humbug. Hier wird die angebliche Sorge um das Kleinbürgertum vorgeschoben, um die Klasseninteressen der Großbourgeoisie zu schützen. Hoffmeister-Kraut ist beispielsweise selbst Gesellschafterin bei Bizerba. Dieses Unternehmen befindet sich im Besitz ihrer Familie und verzeichnet aktuell einen Jahresumsatz von 675 Millionen Euro. Sollte man diesem Unternehmen eine Verbandsstraftat nachweisen, müsste es also eine Strafe zahlen, die über sechs mal so hoch ist, wie der aktuell festgelegte Maximalbetrag.