Der baden-württembergische Innenminister Strobl hat vorgeschlagen alle Leute mit Corona- Infektion oder Verdacht einzuweisen, wenn sie nicht zuhause bleiben. eine ehemalige Lungenfachklinik im Schwarzwald in St. Blasien soll dann als geschlossene Anstalt dafür genutzt werden.
Er beruft sich dabei auf den Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes, nach dem infizierte Leute und Leute mit Verdacht darauf „zwangsweise abgesondert“ werden dürfen, sprich inhaftiert werden können.
Die Bundeswehr darf an manchen Stellen, wegen Corona, die Bevölkerung überwachen um Infektions-ketten nachzuvollziehen. Nachdem auch heute immer noch Leute verurteilt werden nach Paragraphen die im Kampf gegen die RAF entstanden sind, wissen wir dass der Staat zusätzliche Befugnisse nicht einfach wieder abgibt. Wenn also jetzt über neue Möglichkeiten geredet wird, Leute zu verhaften, schlägt das in die gleiche Kerbe.
Auch wenn das was Strobel gesagt hat noch nicht wirklich Hand und Fuß hat, wird es dazu benutzt um dafür den Weg zu ebnen. Uli Sckerl, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen stellt die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen in Frage. Schließlich gebe es ja bereits die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen.
Der SPD-Politiker Rainer Hinderer sagt hingegen, dass wenn Bußgelder nichts nützen härtere staatliche Mittel ranmüssen. Er sagt, eine Prise Abschreckung schade manchen nicht.