Wie die investigativen Journalisten von Netzpolitik recherchierten1, setzte die Polizei in Deutschland bereits im Jahr 2019 täglich Staatstrojaner auf elektronischen Geräten zur Spionage hiesiger Bürger ein. Dem bürgerlichen Staat ist die Gefahr der kommenden Rebellion im Zuge der größten Wirtschaftskrise seit 1929 wohl bewusst („Corona-Krise“). Deshalb weitet der deutsche Staat seine Überwachung immens aus.

Die Autoren von Netzpolitik haben sich durch die veröffentlichen Daten des Bundesjustizministeriums gearbeitet und eine anschauliche Tabelle, geordnet nach Bundesländern, herausgegeben, die den Einsatz des sog. Staatstrojaners aufschlüsselt. Nachfolgend spiegeln wir die Tabelle:

Ganz offiziell wurde die „Quellen-TKÜ“ (also das Hacken zum Abhören laufender Kommunikation) 578 Mal angeordnet und 368 Mal „tatsächlich durchgeführt“. Die „Online-Durchsuchung“ (also das Hacken zum Ausleiten sämtlicher Daten) wurde in 20 Verfahren 33 Mal angeordnet und 12 Mal „tatsächlich durchgeführt“.

Hier die Staatstrojaner-Einsätze aus den PDFs befreit, aufgeschlüsselt nach Bundesland:

Staatstrojaner

Quellen-TKÜ

Online-Durchsuchung

 

Maßnahme

angeordnet

eingesetzt

angeordnet
(erst)

angeordnet
(verlängert)

eingesetzt

Regierungspartei

Baden-Württemberg

0

0

0

0

0

Grüne, CDU

Bayern

3

3

7

0

6

CSUFW

Berlin

0

0

0

0

0

SPDLinkeGrüne

Brandenburg

9

4

0

0

0

SPD, CDU, Grüne

Bremen

94

11

?

?

?

SPDGrüneLinke

Hamburg

0

0

1

3

1

SPDGrüne

Hessen

64

52

0

0

0

CDU, Grüne

Mecklenburg-Vorpommern

118

95

2

0

1

SPD, CDU

Niedersachsen

129

89

0

0

0

SPD, CDU

Nordrhein-Westfalen

53

14

9

6

2

CDU, FDP

Rheinland-Pfalz

3

0

0

1

1

SPDFDPGrüne

Saarland

12

24

1

1

0

CDU, SPD

Sachsen

89

76

1

0

1

CDU, GrüneSPD

Sachsen-Anhalt

0

0

0

0

0

CDU, SPDGrüne

Schleswig-Holstein

0

0

0

0

0

CDU, GrüneFDP

Thüringen

0

0

0

0

0

LinkeSPDGrüne

Generalbundesanwalt

4

0

0

0

0

CDU, CSUSPD

Summe

578

368

21

11

12

 

Die Anzahl der Verfahren mit Telekommunikationsüberwachung hat insgesamt zugenommen, von 5.104 auf 5.252. Eine „klassische“ TKÜ führen die Ermittler seltener durch, von 19.474 auf 18.225. Bisher hat die Statistik die „Art der zu überwachenden Kommunikation“ einzeln aufgeschlüsselt: Festnetz, Mobilfunk, Internet. Jetzt ist diese Aufschlüsselung nicht mehr enthalten.“


Zwar seien laut den Angaben des Bundesjustizministeriums der allergrößte Teil der Überwachungen auf Fälle von Betäubungsmittelmissbrauch zurückzuführen („Antidrogenpolitik“). Jedoch wird der bürgerliche Staat dasselbe Maß an Überwachung gegenüber der revolutionären Bewegung hierzulande anwenden, sobald er Gefahr wittert. Sich darauf auszuruhen, dass dieser Staat lediglich gegen Lumpen seine Repressionsinstrumente anwendet missversteht das bürgerliche Kalkül. Den Repressionsapparat hochrüsten aufgrund vermeintlicher Lumpen um sie dann gegen politisch aktive einzusetzen. Denn mehr Überwachung um „unsere Kinder vor Dealern zu schützen“ wird weitaus größer Zustimmung der Massen erfahren als ehrliche Überwachung gegen politische Gegner. Deshalb wird die Antidrogenpolitik missbraucht um die Überwachungsinstrumente gegen die Revolutionäre zu verwenden. So wird also unter dem Vorwand der „guten“ Sicherheitspolitik indirekt der politische Kampf intensiviert.