Drei Jahre nach der Räumung von Aktivisten-Baumhäusern im Hambacher Forst hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, was alle bereits wussten: Die angeblichen Brandschutzbedenken, die als Rechtfertigung der Erstürmung herangezogen wurden, waren nur vorgeschoben

Der Hambacher Forst in Nordrhein-Westfalen wurde von Umweltaktivisten in Baumhäusern besetzt, um die Rodung des Waldes für den Braunkohleabbau zu verhindern. Bei der Räumung des Camps 2018 wurden in brutalen Manövern Aktivisten von mehreren Baumhäusern gezerrt, um diese danach abzureißen und mit Rodungsarbeiten zu beginnen. Die dazu völlig widersprüchliche rechtliche Legitimation lautete: "Gefahr im Verzug für Leib und Leben der Baumhausbewohner aus Brandschutzgründen." Natürlich ging es immer nur darum, den Eigentumstitel des Energiemonopols RWE auf das Grundstück durchzusetzen. Dass ein Gericht fast drei Jahre später die Unrechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes feststellt, zeigt wieder einmal wie wenig die hochgejubelte Gewaltenteilung wert ist. Wenn es darum geht, die Interessen des Kapitals durchzusetzen, ziehen die Herrschenden immer eine vermeintliche Rechtsgrundlage aus dem Hut. Zur Not ist man drei Jahre später kurz reumütig und sonst passiert nichts. Für den damaligen und jetzigen NRW-Ministerpräsidenten Laschet, der den Bulleneinsatz auf dieser Grundlage anweisen ließ, wird die Sache nicht einmal einen Karriereknick bedeuten.

Hambacher Forst II

Dasselbe Spiel läuft auch in Bezug auf das anarchistische Hausprojekt Rigaer 94 in Berlin. Dutzende Bullen wurden im Rahmen einer sogenannten Brandschutzbegehung gegen den erklärten Willen der Bewohner durch das Haus geschleust. Dabei geht es den Stadtfürsten nicht um das Wohlergehen der Bewohner, sondern um eine Machtdemonstration und das Schikanieren der Bewohner. Wenn Berliner Mieter hingegen Jahrelang in feuchten und schimmligen Wohnungen leben und das abgestellt haben wollen, regt sich von behördlicher Seite überhaupt nichts.