Seit den 50er Jahren prangt in Karlsruhe, an der Wand des ersten Stockes des Bundesgerichtshofs eine Gedenktafel. Auf dieser Gedenktafel wird 34 Mitgliedern des Reichsgerichtes und der Reichsanwaltschaft gedacht, welche in den, von der Sowjetunion betriebenen Kriegsgefangenenlagern Buchenwald und Mühlberg an der Elbe umgekommen sind. Doof nur, dass es sich dabei um Anwälte und Richter des, von den Nazis regierten faschistischen deutschen Reiches handelt.

Selbst manche bürgerliche Zeitungen und Historiker zeigen sich mitlerweile kritisch darüber, dass diese Gedenktafel dort steht. So sprach der bürgerliche Rechtshistoriker Andreas Roth bei einem Symposium zum Umgang mit dieser Tafel beispielsweise davon, dass insbesondere bei den Strafrichtern mehr oder weniger alle, derer gedacht wird, in NS-Unrecht verstrickt gewesen seien. Sie hätten an Urteilen wegen „Rassenschande“ und an Todesurteilen mitgewirkt. Einzig bei den Zivilrichtern soll es nach seinen Worten auch einzelne Personen geben, denen keine belastende Entscheidungen nachzuweisen seien. Offensichtlich hatte Roth zu der Vergangenheit der 34 toten Juristen auf der Tafel geforscht. So kam er auch zu der Erkentniss, dass 23 davon aktive NSDAP-Mitglieder waren.

Halten wir also fest. Bis heute hängt an der Wand des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe eine Gedenktafel, welche an Juristen des faschistischen Hitlerdeutschlands erinnert, von denen fast alle offen erkenbar an Verbrechen beteiligt waren. Doch auch diejenigen, welche nicht direkt Todesurteile gegen Antifaschisten und Juden gesprochen haben, waren dennoch Repräsentanten der faschistischen Herrschaft und hatten die Aufgabe die Gesetze der Nazis durchzusetzen.

 

Dass eine solche Gedenktafel an einem zentralen Gebäude des Staates steht ist wirklich absolut widerliche und ekelhafte Propaganda. Denn was diese aussagt ist nichts anderes als absoluter Geschichtsrevisionismus. So macht eine solche Gedenktafel die Täter zu opfern. Nicht mehr die Juden, die Sinti, die Antifaschisten, all jene, welche in den Konzentrationslagern gefoltert und ermordet wurden, sondern diejenigen, welche diese Verbrechen zu verantworten haben werden als Opfer gesehen. Und als Verbrecher wird die Sowjetunion und die Rote Armee dargestellt, welche den wesentlichsten Anteil daran hatte, Deutschland vom Faschismus zu befreien.

 

Diese widerwärtige Form von Täter-Opfer-Umkehr empört zutiefst, doch sie ist nicht überraschend. Erinnern wir uns, was für ein Staat das ist, in dem wir leben. Die BRD, mit all ihren Institutionen, wurde von Beginn an von bekennenden Faschisten aufgebaut.

Und niemals gab es einen Bruch damit. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der damalige Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, welcher trotz seiner Vergangenheit als SS-Kriegsverbrecher ungehindert seine Funktion ausüben konnte. Für seine Verbrechen gegen die Völker wurde er 1977 von der RAF hingerichtet, was bis heute von allen möglichen bürgerlichen Politikern und Medien als „linksterroristisches Verbrechen“ bezeichnet wird. In Stuttgart gibt es sogar eine Halle, die nach diesem Schwein benannt ist.

 

Dass die BRD faschistische Verbrecher verteidigt ist also eine historische Kontinuität. Und wie bereits gesagt, dass das so ist darf uns nicht verwundern. Denn dieses System in dem wir leben ist der Imperialismus, das System, das auch den deutschen Faschismus hervorbrachte, um die Interessen der deutschen Bourgeoisie durchzusetzen. Und an diesem System hat sich nichts wesentliches geändert. Heutzutage gibt es eine andere Regierungsform, die Herrschenden geben sich eine etwas demokratischere und liberalere Maske. Doch die Staatsform bleibt die gleiche und wenn es erforderlich ist, zerreißen sie ihre Maske und setzen sie ihre Interessen auch mit blankem faschistischem Terror durch.