Ab dem 01.01.2023 soll das, von der Bundesregierung im Jahr 2021, beschlossene Lieferkettengesetz in Kraft treten. Auch in der EU soll ein solches Gesetz auf den Weg gebracht werden. Das Ziel soll sein, dass Unternehmen künftig mehr auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards ihrer Zulieferer achten. Doch hierbei drückt die Bundesregierung auch gerne ein Auge zu.
Es gibt unzählige Beispiele dafür, wie Arbeiter in unterdrückten Nationen unter schäbigsten Umständen ausgebeutet werden, und ihr Leben, sowie ihre Gesundheit den Profitgierigen nichts wert sind. Ein bekanntes Beispiel, ist der Einsturz des Rana Plaza in Bangladesh vor fünf Jahren. Dabei kamen mehr als 1000 Textilarbeiter um, die auch für deutsche Unternehmen wie C&A, Primark oder Kik Kleidung nähten. Vorfälle wie dieser bringen die Diskussion über „humanistische“ Rechte immer wieder auf.
Um sich aus der Lage zu befreien, dass hierbei ebenfalls Vorwürfe gegen die deutsche Bundesregierung laut werden, hat sich diese wie so oft eine heuchlerische „Lösung“ zurechtgelegt: Das so genannte „Lieferkettengesetz“. Wie schon beschrieben, soll dieses Gesetz Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichten, auf das Einhalten von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten. Kommen die Unternehmen dem nicht nach, so können hohe Bußgelder und auch ein Ausschluss aus der öffentlichen Beschaffung die Folge sein.
Wie zu erwarten gab es hierbei einen großen Aufschrei unter den Lobbyisten. Um seine guten Freunde nicht allzu sehr zu verärgern, wurde der Entwurf vom damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) deutlich abgeschwächt.
Zunächst wurden Anpassungen gemacht, damit weniger Unternehmen betroffen sind. Das Gesetz wird in zwei Schritten durchgesetzt, sodass am Ende nur 4800 Unternehmen betroffen sind.
Zudem sind die deutschen Firmen nur für ihre unmittelbaren Vertragspartner verantwortlich. Hält der Zulieferer des Zulieferers die geforderten Standards nicht ein, muss das deutsche Unternehmen nur eingreifen wenn es belastbare Erkenntnisse für Menschenrechtsverletzung vorliegt.
Unternehmen können sich aber auch einfach ihre Produkte oder Produktionsprozesse von externen Prüfern als einwandfrei zertifizieren lassen. Mit diesem Zertifikat haften die Unternehmen nur bei nachweislicher grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, wie vertrauenswürdig diese Zertifikate sind: Auch das Gebäude der Textilfabrik in Rana Plaza wurde im Vorfeld offiziell geprüft und die Gebäudesicherheit kurz vor dem Zusammensturz bescheinigt. Ein weiteres Beispiel ist ein Staudamm in einer Mine in Brasilien, der 2019 zusammenbrach und 210 Menschen in den Tod riss. Zuvor wurde dieser vom deutschen TÜV Süd geprüft.
Selbst bürgerliche Organisationen kritisieren das unnütze Gesetz. In der Praxis ändert sich für die Unternehmen so gut wie garnichts, dafür kann die Regierung sich damit rühmen etwas für Menschenrechte und Umweltschutz gamcht zu haben. Es zeigt einmal mehr, dass der widerwärtige imperialistische deutsche Staat einen Dreck auf sowohl unsere Probleme gibt, als auch auf die unserer Klassenbrüder und -schwestern.