Am 11.3. beziehungsweise am 18.3.wurden in Wiesbaden und Frankfurt Demonstrationen gegen den Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz in Hessen durchgeführt. An beiden Demonstrationen beteiligten sich hunderte Menschen. Zu beiden Demonstrationen wurde von fortschrittlichen Kräften aus dem Rhein-Main Gebiet mobilisiert.


Nachdem in den vergangenen Jahren in mehreren Bundesländern neue Versammlungsgesetze verabschiedet wurden, soll auch Hessen jetzt eine neues Versammlungs"freiheits"-Gesetz bekommen.


Der Vorschlag hierzu wurde im vergangenen November vom hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) eingebracht.  Seinen Angaben zufolge soll damit eine friedliche Demonstrationskultur gefördert werden. Die Versammlungsfreiheit sei für die demokratische Willensbildung unverzichtbar. Gleichzeitig sei es aber auch erforderlich, "Radikalen und Gewalttätern in diesem Kontext Grenzen aufzuzeigen".


Wie bereits bei den in anderen Ländern beschlossenen Versammlungsgesetzen, zielt auch dieses darauf ab, dem Staat mehr repressive Werkzeuge im Vorgehen gegen jegliche ihm unangenehmen Proteste an die Hand zu geben.


Das geplante Gesetz soll dabei unter anderem vereinfachen, Informationen über Anmelder von Demonstrationen und Versammlungen einzuholen und stellt höhere Anforderungen an Veranstalter und Ordner. Weiter soll es ein "Militanzverbot" beinhalten, das sich gegen ein einheitliches Auftreten und Uniformierung auf Demonstrationen abzielt und de facto ein Verbot von Demo-Blöcken mit sich bringt. Das Verbot der Uniformierung könnte hierbei grundsätzlich auf unterschiedliche Formen der Kleidung angewandt werden. Sei das der "schwarze Block" auf kämpferischen antifaschistischen Demonstrationen, die Maleranzüge der Klimabewegung, einheitliche Kleidung von Fußballfans oder von Gewerkschaftsmitgliedern. Auch die Überwachung von Demonstrationen und Teilnehmern soll mit Hilfe von Drohnen und Kontrollstellen ausgebaut werden.


Entsprechend des Inhalts bezeichnete die GdP den Gesetzesentwurf auch als "rundum gelungenes Werk", was jedem halbwegs demokratisch gesinnten Menschen ausreichen sollte, um den Charakter des Gesetzesentwurfs einordnen zu können. In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau bezeichnete Michèle Winkler vom Grundrechtekomitee das Gesetz als "sehr stark mit polizeilichem Blick geschrieben" und sagte weiter  „So wird das demokratische Wesen einer Demonstration zugunsten der Gefahrenabwehr gestutzt“.
Wie auch in anderen Ländern ist dieser Vorstoß der schwarz-grünen Landesregierung ein weiterer Schritt um "angemessen" auf die kommende Kämpfe der Massen in diesem Land reagieren zu können. Mit der zunehmenden Zuspitzung der Widersprüche nicht nur international sondern auch im Inneren wächst das Interesse der deutschen Bourgeoisie, fortschrittliche Proteste bereits im Keim zu ersticken. Wenn das Zuckerbrot ausgeht, muss die Peitsche herhalten.


Diese neue Einschränkung grundlegender demokratischer Freiheiten reiht sich ein in die immer weiter voranschreitende Reaktionarisierung des deutschen Staats und es ist die Aufgabe aller fortschrittlichen Kräfte, den Widerstand gegen diese Entwcklung nicht abreißen zu lassen.