Polizeigewalt ist für die Arbeiterklasse und die breiten Volksmassen ein ständiges Thema. Es sind die Fälle von Qosay aus Delmenhorst, Bilel in Herford, von Adel B. in Essen oder Oury Jalloh in Dessau, die im Gedächtnis geblieben sind. Aber es sind längst nicht nur diese krassen Fälle, in denen die Bullen die Menschen der Arbeiterklasse ermorden – Polizeigewalt gibt es jeden Tag.

Auch in Niedersachsen zeigen die Zahlen, dass Polizeigewalt ein großes Problem ist, welches immer weiter zunimmt. Den Zahlen des Innenministeriums zufolge sind die gegen Polizisten wegen Gewalttaten eingeleiteten Verfahren in den Jahren 2020 bis 2022 um 471 Fälle gegenüber den Vorjahren gestiegen. Allein im vergangenen Jahr wurden in Niedersachsen 687 Fälle registriert, von denen gerade einmal lächerliche vier zu einer Anklage geführt haben. Das sind knappe 0,7 Prozent. Dazu muss gesagt sein, dass in Niedersachsen keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte existiert. In den Bundesländern, in denen diese bereits eingeführt wurde, hat sich gezeigt, dass die Zahlen von Fällen von Polizeigewalt, die registriert wurden, nach der Einführung einer solchen ordentlich in die Höhe geschossen sind, da die Bullen leichter zu identifizieren waren. Wie hoch die Dunkelziffer also ist, bleibt offen.

Die niedersächsische Polizei ist in den vergangenen Jahren immer wieder mit besonders harten Fällen aufgefallen. Erinnert sei an den oben schon erwähnten Fall des 19-jährigen Qosay K. aus Delmenhorst, der 2021 von Polizisten auf der Wache ermordet worden ist. Konsequenzen für die Täter gab es nicht. Ein Jahr später (Juni 2022) standen Beamte desselben Reviers, auf dem Qosay K. getötet wurde, wieder in den Schlagzeilen, weil sie einen inhaftierten Mann, zu dritt verprügelten. Der 41-jährige Mann wurde mit der Begründung der Schutzhaft inhaftiert, woraufhin er dann, anscheinend zu seinem eigenen Schutz, von drei Bullen verprügelt wurde.

Auch ein aktuellerer Fall aus Göttingen hat für Schlagzeilen gesorgt. So wurde ein Video in sozialen Netzwerken veröffentlicht, in dem zu sehen ist, wie ein Polizist auf einen am Boden liegenden Mann mehrfach mit der Faust einprügelt und während er ihn bereits im Halsbereich mit dem Knie fixiert hat. Strafrechtler sprechen von einem unverhältnismäßigen Einsatz. Davon, dass der Polizist aus Göttingen für seine Tat bestraft wird, ist bei den zuvor genannten Zahlen der verurteilten Fälle nahezu ausgeschlossen auch wenn er nun Angeklagt wurde.