Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat kürzlich anfang Oktober einen Entwurf, für eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Diese soll den Agenten noch größere Befugnisse ermöglichen. So soll es diesen Demnach erlaubt sein, als „Extremisten“ eingeschätzte Personen in ihrem Privaten Umfeld zu denunzieren.


Wie in Paragraph 19 des Verfassungsschutgesetzes geregelt, darf der Geheimdienst bisher (zumindest offiziell) nur dann Personenbezogene Daten an Privatpersonen weitergeben wenn, eine Genehmigung des Innenministeriums vorliegt, soweit dies „zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Gewährleistung der Sicherheit von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen“  als erforderlich erachtet wird. Grundsätzlich also nur dann wenn es sich besondere Situationen im Bereich sogenannter „schwerster Straftaten“ handelt.


Mit Faesers neuen Gesetzesentwurf soll sich dies nun ändern.  Demnach sollen die Agenten der politischen Polizei nicht nur viel einfacher die Möglichkeit dazu haben, Privatdaten beobachteter Personen weiterzugeben, vielmehr sollen sie dazu in der Lage sein diese nach eigenem ermessen, komplett willkürlich überall in ihrem Umfeld anzuschwärzen. Ausgeführt wird dies in Paragraph 20 des neuen Entwurfes, in welchem es um die Datenübermittelung an inländische Stellen geht .Unter „inländische Stellen“ sind dabei natürliche und juristische Personen, die Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz in Deutschland haben gemeint.


So wird darin unter anderem als eine Vorraussetzung angegeben, dass die Datenweitergabe dazu dient:  „Personen, die an den Bestrebungen oder Tätigkeiten beteiligt sind,
a) zu deradikalisieren oder
b) in ihren Bestrebungen oder Tätigkeiten durch gefährderbezogene Maßnahmen sowie die Gestaltung und Überwachung von Strafvollzug und Führungsaufsicht zu beschränken,...“


Demnach hat der Geheimdienst grundsätzlich die juristische Erlaubnis jeden Menschen der mit einer beobachtenden Person zu tun hat über die sogenannten „extremistischen Bestrebungen“ der Person zu informieren. Im Klartext also egal ob es sich um Arbeitskollegen, Freunde, Nachbarn oder romantische Beziehungen handelt. Überall soll der politische Geheimdienst einen Anschwärzen und für seine politische Meinung in seinem Umfeld denunzieren können.  Auch beim Arbeitgeber oder Vermieter kann der Verfassungsschutz demnach über die „extremistische Gesinnung“ informieren um einem das Leben schwer zu machen. Wenn man als politisch aktiver Mensch in Zukunft Schwierigkeiten hat, eine Wohnung oder Job zu finden, könnte also der Verfassungsschutz dahinter stecken. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist aber auch, dass der Geheimdienst dadurch viel einfacher die Möglichkeiten hat an Informationen zu kommen, indem er quasi überall versuchen kann Menschen aus dem Umfeld ihrer Zielperson auszuquetschen und zu Informanten zu machen.


Natürlich ist bei Gesetzen, insbesondere bei Geheimdiensten, immer auch die Frage inwiefern sich denn tatsächlich an die Gesetze gehalten wird. Auch wenn bestimmte Dinge  bisher juristisch nicht erlaubt waren, ist trotzdem davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz immer wieder mal seine eigenen Befugnisse überschreitet und diese Dinge dennoch tut. Dass dieser Gesetzesentwurf nun aber so vorliegt, bedeutet, dass die Herrschenden planen, ein massives Klima der Denunziation und Bespitzelung  gegen alle politischen Abweichler zu schaffen. Quasi genau dass, was von denselben Leuten immer wieder an der Stasi der DDR, mit Krokodilstränen verurteilt wird


Anbei ist des weiteren auch noch auffällig, das die bürgerlichen Medien bisher kaum über diese geplante Gesetzesänderung berichtet haben. Neben einem Artikel der Süddeutschen und der Bild finden sich eigentlich nur vereinzelte Artikel kleinerer Nachrichtenportale dazu. Dabei bringt die geplante Gesetzesänderung doch sehr deutliche Erweiterungen der Geheimdienstbefugnisse mit sich und wurde auch im Parlarment nicht widerspruchslos von allen gebilligt. Während gerade alle Medien gleichgeschaltet dieselbe Propaganda gegen den nationalen Befreiungskampf des palästinensischen Volkes eifrig wiedergeben, können die Herrschenden einfach derartige Gesetzesänderungen auf den Weg bringen ohne einen öffentlichen Aufschrei zu bekommen. Wie denn auch wenn nirgends darüber berichtet wird.

Der in diesem Artikel benannte juristische Entwurf ist teil einer umfassenden Tendenz des deutschen Imperialismus seinen Repressionsapperat auszubauen und an vielen stellen noch reaktionärer die erkämpften demkratischen Rechte der Massen mit füßen zu treten. So sehr die Herrschenden es aber auch versuchen, den Widerstand der unterdrückten mit Repression und Bespitzelung zu ersticken wird ihnen nicht gelingen.