Die deutsche Justiz hat einen 10 Jahre alten Fall abgeschlossen und festgestellt, dass es rechtmäßig sei, dass der Gesetzgeber, d.h. der Bundestag, die Höhe der Bafög-Sätze für Studenten festlegt und keine individuellen Ansprüche bestehen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig war 2021 in einem Fall aus dem Wintersemester 2014/15 zu dem Schluss gekommen, dass die damalige Bafög-Grundpauschale von 373 Euro verfassungswidrig niedrig gewesen war. Der Fall musste dann nach Karlsruhe, da nur das Bundesverfassungsgericht Gesetze für verfassungswidrig erklären kann. Dieses ist der Meinung, dass sich aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes kein Grundrecht auf ein menschenwürdiges

Existenzminimum für Studenten herleitet. Die Studenten seien alle in der Lage, arbeiten zu gehen und damit ihre Existenz zu sichern. Außerdem seien unter anderem wegen der gesetzlichen Schuldenbremse, die anscheinend für die „unwichtigen“ Dinge noch in Kraft ist, die Mittel begrenzt.

Aus dem Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) kann kein Recht mittelloser Hochschulzugangsberechtigter auf staatliche Leistungen zur Ermöglichung eines Studiums hergeleitet werden. Auf diesen Anspruch können sich nur diejenigen berufen, die selbst nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins in der Lage sind. Er besteht nicht, soweit Möglichkeiten bestehen, eine solche Bedürftigkeit unmittelbar zu vermeiden oder zu beenden wie etwa durch die Aufnahme einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit.“,

begründet das Gericht seine Entscheidung unter anderem. Die ärmeren Teile der Studenten sollen dem deutschen Imperialismus ihre Arbeitskraft auch während des Studiums zur Verfügung stellen. Dass das Einfluss auf den Erfolg beim Studieren hat, darauf wird hier gar nicht eingegangen. Viele Studiengänge erfordern einen immensen Lern- und Arbeitsaufwand, der einen Großteil der Lebenszeit der Studenten erfordert. Hier zu fordern, dass sie in der Zeit des Studiums arbeiten sollten, läuft darauf hinaus, ihnen das Recht auf Bildung auf dieser Ebene abzusprechen. Entsprechend erreichen viele der ärmeren Studenten ihren Abschluss trotz großer Bemühungen nicht.

Etwa ein Fünftel der deutschen Studenten bezieht Bafög. Die Förderung liegt seit diesem Sommer bei 475 Euro liegt und kann mit einem Wohnungszuschuss von 380 Euro ergänzt werden. Durch diesen geringen Betrag werden die 20 Prozent der – von ihrer familiären Herkunft her – ärmsten Studenten praktisch dazu genötigt, sich als Lohnsklaven anzubieten und damit in ihrer ökonomischen Situation, die schlechter ist als die der anderen Studenten, gehalten. In der Entwicklung einer revolutionären Studentenbewegung ist es wichtig, mit diesem Teil den Kampf um Tagesforderungen zu führen, die den Kampf der Arbeiter für Bildung aufgreifen:

Reißt die Mauern um die „Elfenbeintürme“ der Universitäten ein!

Kostenlose Bildung für Arbeiter!

 

Titelbild: Protest für die Beibehaltung der Bafög-Sätze für die Studenten 1982 in Hamburg (Quelle: faz.de)