Noch ist die Koalition von CDU/CSU und SPD unter der Führung des Betrügers Friedrich Merz nicht lange im Amt und trotzdem hat sie es bereits geschafft eine relativ lange Liste gebrochener Versprechen zu produzieren.
War die neue Regierung in der Lage noch vor Amtsantritt mit der beschlossenen massiven Staatsverschuldung und der geplanten immensen Steigerung des Staatskapitalismus einen zentralen Aspekt des Wahlkampftheaters der CDU über Bord zu werfen folgen nun zwei weitere größere Themen bei denen sich der Bundeskanzler seinen Beinamen Betrüger verdient.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Stromsteuer für private Haushalte nicht zu senken, obwohl im Koalitionsvertrag große Ankündigungen gemacht wurden. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellte am 24. Juni seinen Haushaltsentwurf vor und kündigte milliardenschwere Entlastungen bei den Energiepreisen an.
Diese Maßnahmen sollen ab Januar 2026 wirksam. Ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bleibt jedoch unerfüllt. Stattdessen wird die bereits bestehende Senkung der Stromsteuer für energieintensive Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft fortgeführt.
Für private Haushalte bleibt die Stromsteuer unverändert bei hohen 2,05 Cent pro Kilowattstunde, was bedeutet, dass deutsche Haushalte im europäischen Vergleich weiterhin die höchsten Strompreise zahlen.
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium wurde mitgeteilt, dass das zuständige Finanzministerium keine weiteren finanziellen Spielräume gesehen hat. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte, dass die Entscheidung aufgrund knapper Haushaltsmittel getroffen wurde.
„Hier treffen Koalitionsvertrag und finanzielle Realität aufeinander“, sagte sie beim Tag der Industrie in Berlin. Die Regierung habe dort gehandelt, wo der größte Druck besteht – bei den Strompreisen für die Monopole des deutschen Imperialismus. Handwerkspräsident Jörg Dittrich bezeichnete die Entscheidung entsprechend als „Schlag ins Kontor für den Mittelstand“.
Ein weiteres Thema, bei dem die neue Regierung ihre Versprechen nicht einhält, ist der Mindestlohn. Dieser soll zwar nun in zwei Schritten angehoben werden: zunächst auf 13,90 Euro im Januar kommenden Jahres und dann auf 14,60 Euro ein Jahr später.
Die zuständige Mindestlohnkommission hat einstimmig beschlossen, dass die Lohnuntergrenze in den kommenden Jahren unter dem Wahlkampfversprechen der SPD und den Ankündigungen im Koalitionsvertrag von 15 Euro pro Stunde bleibt.
Der Paragraf 108a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist durchaus eindeutig: „Wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“
Niemand kann umhin kommen anzuerkennen, dass die gegenwärtige Bundesregierung dagegen willentlich verstoßen hat und auch weiterhin verstößt. Letztlich belegt das aber nur, dass die Herrschenden sich überhaupt nicht um ihre eigenen Gesetze kümmert, wenn sie ihnen Probleme bereiten würden.