Wir publizieren eine inoffizielle Übersetzung eines Artikels der Website The Red Herald.
Im Juli 2020 wurden zehn Revolutionäre in Deutschland zu Haftstrafen von drei bis sechseinhalb Jahren verurteilt, weil sie angeblich einer „ausländischen terroristischen Vereinigung", der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch, angehören. Die Revolutionäre wurden auf der Grundlage des Artikels 129b des Strafgesetzbuchs verurteilt. Es gab keine konkreten Beweise dafür, dass die Aktivisten eine bestimmte Straftat begangen hatten, sondern nur den Verdacht, Mitglied der TKP/ML zu sein, obwohl diese in Deutschland nicht verboten ist und auf keiner internationalen Liste terroristischer Organisationen steht. Das einzige Land, in dem sie verboten ist, ist die Türkei, wo die Partei einen anhaltenden Volkskrieg gegen den alten Staat führt. Vor kurzem hat die Verteidigung der Verurteilten Berufung eingelegt, um das Urteil revidieren zu lassen. Abgesehen von der Tatsache, dass die Angeklagten wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer in Deutschland nicht verbotenen Organisation verurteilt wurden, machte die Verteidigung Fehler im Strafverfahren geltend, z. B. die Verwendung unzulässiger Beweismittel gegen die Angeklagten. Das Gericht lehnte die Berufung jedoch ab. Die Revolutionäre wurden freigelassen, um die Entscheidung abzuwarten, müssen nun aber zurück ins Gefängnis und den Rest der Strafe absitzen, da die Verurteilungen in Kraft bleiben und nur durch eine Verfassungsbeschwerde oder eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte revidiert werden können.
Die Revolutionäre wurden 2015 bei einer Reihe von Razzien verhaftet. Das Verfahren begann 2016 und war einer der längsten politischen Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Sie waren lange Zeit ohne Verurteilung inhaftiert, im längsten Fall fünf Jahre. Es war das erste Mal, dass in Deutschland jemand nach Artikel 129b wegen der Zugehörigkeit zu einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der Zugehörigkeit zur TKP/ML verurteilt wurde, und es war die klare Absicht des Gerichts, daraus ein Beispiel für die Verfolgung von Revolutionären zu machen. Gegen die Verurteilung gab es in Deutschland und international im Jahr 2020 breite Proteste, wobei Revolutionäre den antikommunistischen Angriff des deutschen Staates anprangerten.