Schon im Koalitionsvertrag 2021 schrieben die Ampel-Parteien: „Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.“
Womöglich liest sich „Leihmutterschaft“ besser, wenn es in einer Reihe mit einem Thema wie Abtreibungen steht – doch die Heuchelei, es ginge hier um „körperliche Selbstbestimmung“, könnte nicht größer sein. Im August 2023 war ein ganzer Menschenhandelsring auf Kreta aufgeflogen – 30 schwangere Osteuropäerinnen wurde dort aufgefunden, die dort Kinder von Kaufeltern mittels künstlicher Befruchtung oder Eizellenspende austrugen. Die jungen Frauen wurden mit falschen Versprechungen von den Zuhältern aus ihren Ländern auf die Insel gelockt und mussten die Grausamkeiten für 200 bis 600 Euro im Monat (vgl. lagen die Kosten für ein Baby insgesamt meist ca. bei 120.000 Euro) über sich ergehen lassen. Die Frauen seien in Quarantäne, unter Überwachung gewesen und hätten sich nicht frei bewegen dürfen.
Die fließenden Übergänge der „Leihmutterschaft“ zur Prostitution werden also deutlich, und umso deutlicher auch die Widerwärtigkeit der Regierenden in Deutschland. Bis jetzt verbietet das Embryonenschutzgesetz Eizellenspende und Leihmutterschaft. Doch die Ampel, in erster Linie die FDP, arbeitet dagegen an. Im vergangenen März wurde eine Kommission zur „Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ von Familienministerin Lisa Paus (Die Grünen), Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) einberufen, die sich dem oben genannten Abschnitt des Koalitionsvertrag widmet. Die FDP würde eine Parallele zwischen Leihmutterschaft, Eizellspende und der in Deutschland legalen Samenspende ziehen, in welcher Hinsicht auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhard, von „ausgleichender Gerechtigkeit“ bei einer Legalisierung ersterer spricht. „Wir halten es für nicht angemessen, wenn wir es beispielsweise einer Frau verbieten, für ihre Schwester, die nach einer Krebserkrankung nicht mehr schwanger werden kann, ein Kind auszutragen“, so die heuchlerische Begründung von Katrin Helling-Plahr (FDP), studierte Medizinrechtlerin und Mitglied im Gesundheits-Ausschuss des Bundestages. Das Wählerklientel der FDP besteht aber eben nicht aus solchen krebskranken Frauen, sondern aus in erster Linie aus reichen Männern. Allein schon aus finanziellen Gründen, aber auch auf Grundlage ihrer Degeneration, ist der „Kauf“ eines Kindes in allererster Linie eine von der Bourgeoisie praktizierte Sache. Zahlreiche degenerierte Prominente wie Elon Musk oder Christiano Ronaldo haben diese Sache „salonfähig gemacht“, nun wächst das Interesse unter den Bonzen. Hinzu kommt, dass natürlich Paare, die keine Kinder bekommen können, besonderes Interesse zeigen werden. In diesem Sinne ist das geplante „Europäisches Elternschaftszertifikat“ zu betrachten, das „Familien“, die in einem EU-Staat als solche gelten, auch bedingungslos in anderen als solche gelten lässt, was schwulen oder lesbischen Paaren aus Deutschland es vereinfachen würde, in Osteuropa, zum Beispiel in der Leihmutterschaftshochburg und EU-Anwärterin Ukraine – ein Land mit bisher wenig „gesellschaftlicher Akzeptanz“ für Homosexualität, was das Elternschaftszertifikat aber in Bezug auf die Leihmutterschaft egalisieren könnte – sich den Traum von einem „eigenen Kind“ zu erfüllen. „Rund 15.000 Paare aus Deutschland reisen jedes Jahr ins Ausland, um sich ein Baby zu kaufen, 6.000 davon in die Ukraine.“
Aus der Leihmutterschaft hat sich global bereits ein Milliardengeschäft entwickelt, das weiter in die Höhe schießt. Es gibt eine unheimlich starke Lobby, die weit in die bürgerliche Wissenschaft an den Universitäten und in die bürgerliche Politik hineinreicht; das reaktionäre „Europäische Elternschaftszertifikat“ ist ein Beweis dafür. Kunden der Leihmutterschaft sind nicht selten Menschen aus Netzwerken von Pädokriminellen, die die teuer erworbenen Kinder vergewaltigen, wie der deutsche Dennis S., der im Besitz von 168.670 kinderpornographischen Bildern und 7.282 Videos sechs Videos von seinen Misshandlungen des auf Zypern gekauften Kindes veröffentlichte und mit einer milden Strafe von fünf Jahren Gefängnis davon kam (Richter: „keinen Beweis, zu welchem Zweck er das Kind zeugte“).
Für eine Eizellenspende sind Hormonbehandlungen, tiefe Eingriffe in den Körper der Frauen, und eine Operation notwendig, was zu langfristigen körperlichen Schäden bis hin zu Unfruchtbarkeit führen kann.
Bild: Die Kommission zur „Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ 2023 (Quelle: jura.uni-freiburg.de)