Am 22. Juni ist in Bayern ein Gesetz in Kraft getreten, das beinhaltet, dass Eltern für ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr Betreuungsgeld beantragen können, wenn sie es nicht in eine Krippe geben. Der bayrische Freistaat bewirbt das Betreuungsgeld als ein neues Gesetz für mehr Familienfreundlichkeit und lockt mit 150€ im Monat pro Kind.
Dieses Gesetz ist alles andere als ein Fortschritt, durch es werden Familien als ökonomische Einheit betrachtet und dazu verleitet, die Frau wieder mehr in die vier Wände des Haushalts zurück zu drängen. Nicht umsonst ist es auch als „Herdprämie“ bekannt. Auch wenn die bayrische Familienministerin Emilia Müller folgendes beteuert:
„Jede Familie im Freistaat soll selbst entscheiden können, was für ihre Kinder das Beste ist. Wir unterstützen alle, denn Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung ist für uns ein zentrales Element der Familienpolitik.“
Die angebliche Wahlfreiheit das Betreungsgeld in Anspruch zu nehmen, ist wieder einmal an Heuchelei kaum zu übertreffen. Frauen haben weder die Wahl wenn sie keinen Kitaplatz bekommen, da diese überfüllt sind, noch wenn sie Aufgrund der Situation der Frau keinen Job bekommen, der ihnen ermöglicht sich und ihre Kinder satt zu bekommen. Wie beim Ehegattensplitting werden es am Ende auch in diesem Fall die proletarischen Frauen sein, die am meisten von diesem Gesetz betroffen sind.
In Bayern wurde damit ein weiteres Gesetz beschlossen, das wie das Steuergesetz erzreaktionär ist. Es wird sehr deutlich, dass die Frauen vom Imperialismus nicht befreit werden, auch wenn der Imperialismus die Unterdrückung der Frau versucht zu verschleiern.