Regierungspläne: Hauskauf nur noch nach Gesinnungsprüfung

1–2 Minuten
Regierungspläne: Hauskauf nur noch nach Gesinnungsprüfung

Die BRD wird immer reaktionärer. Nun gibt es offenbar Pläne, dass der Staat entscheiden darf, wer ein Haus kaufen darf und wer nicht. Ein Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums sieht vor: Kommunen sollen künftig ein Vorkaufsrecht bekommen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgt. Bürokratisch nennt sich die ganze Angelegenheit einen Referentenentwurf zur „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“.

Eine Stadt oder Gemeinde könnte demnach einen Hausverkauf stoppen und die Immobilie selber kaufen. Dafür müssten ebendiese staatlichen Einrichtungen prüfen können und dürfen, wer hinter einem Immobilienkauf steht und welche politischen Ansichten dieser Mensch vertritt. Dafür sollen nach den Plänen von Ministerin Hubertz von der SPD der Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt eingebunden werden.

Laut dem an verschiedene Medien durchgestochenen Entwurf reicht alleine der Verdacht, weder eine konkrete Straftat, noch sonst welche Beweise müssten vorliegen. Konkret soll ein staatlichen Eingreifen schon dann möglich sein, „sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“.

Es genügt also, dass eine Behörde annimmt (oder behauptet), dass die vermeintlichen Ansichten des Käufers langfristig politische Wirkung entfalten könnten, die dem Interesse des deutschen Finanzkapitals zuwider laufen.

Der Staat will mit dem neuen Gesetz der „räumlichen Wirkung organisierter Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierter extremistischer Bestrebungen“ vorbeugen. Dafür will und muss die Regierung auch das Verfassungsschutzgesetz ändern, damit der Verfassungsschutz Daten über den potenziellen Käufer an die Kommunen weitergeben darf.

Laut denen Plänen sind solcherlei „verfassungsfeindliche Bestrebungen gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele. Sie müssen objektiv geeignet sein, über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten“. Ob das wohl auch gilt wenn die Regierung die verfassungsmäßigen Grundrechte und Freiheiten angreift, oder die Schuldenbremse? Wohin sollte Jens Spahn dann mit seinen ergaunerten Corona-Masken-Millionen?

KATEGORIE: ,
Benachrichtigungen aktivieren OK Nein, danke