Der Kopf der Exekutive in Hamburg, Innensenator Andy Grote, ein Hund in „guter“ deutscher Sozialdemokraten-Tradition à là Noske, war und ist stets bereit „der Bluthund“ der Reaktion zu sein. Wenig verwunderlich, dass unter seiner Führung der Pressefreiheit ein erneuter Tiefschlag versetzt wurde. Dass vom 11. bis 17. Oktober die Hamburger Woche der Pressefreiheit stattfindet, ist durchaus vielsagend.
Das Landgericht Hamburg lies Interview-Aufnahmen der „Zeit“-Redaktion beschlagnahmen. Es geht um den Podcast „House of Block“. Die Ermittlungsbehörden wollen die Aufzeichnungen haben, angeblich um die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu überprüfen. Zusätzlich fahnden die Repressionsorgane nach angeblichen Vertragsunterlagen zu Vereinbarungen zwischen Interviewten und Zeit. Einen solchen Vertrag gebe es nicht, teilte die Zeit mit.
So wird diesmal in Fragen der Pressefreiheit erneut deutlich, dass und wie der deutsche Staat immer reaktionärer wird.
Journalisten genießen eigentlich besonderen Schutz, denn sie sind keine Hilfsermittler der Justiz. Auch wenn z.B. die taz sich gerne mal zum Sprachrohr des Verfassungsschutz macht, Spitzel und Denunziant in einem sein will oder auch der bundesdeutschen Staatsräson zur unbedingten Unterstützung des israelischen Völkermords Vorschub leistet. Auch bürgerliche Journalisten sollten formell „unabhängig“ arbeiten (natürlich im Sinne ihrer jeweiligen Herren, den verschiedenen Fraktionen der imperialistischen deutschen Finanzoligarchie) und entsprechend ihre Quellen schützen können. Ermittlungsbehörden dürfen dementsprechend eigentlich nicht einfach auf journalistisches Material zugreifen.
Der Zeit wird weder eine falsche Berichterstattung noch eine fehlerhafte Recherche vorgeworfen. Der Quellenschutz ist schlicht ein Hindernis, welches die Repressionsorgane aus dem Weg räumen wollen, weil die hoffen, dass die nicht veröffentlichten Aufzeichnungen ihnen als Beweismittel dienen könnten.
Die bürgerliche Journallaie lebt vom Vertrauen der Quellen, denn die tragen oft ein hohes persönliches Risiko. Darum sollen solche vertraulichen Gespräche eigentlich nicht nachträglich zum Material für staatliche Ermittlungen werden, weil wenn Quellen befürchten müssen, dass ihre Aussagen bei Bedarf bei der Staatsanwaltschaft landen, sie künftig schweigen könnten.
Die Aussicht, dass auch andere Gerichte diese Entscheidung in Zukunft gut finden und das Redaktionsgeheimnis weiter beschneiden, zeichnet ein düsteres Bild der Perspektive der Pressefreiheit in der BRD.
Auch die geplante Ausweitung der Befugnisse der deutschen Geheimdienste geht in diese Richtung. Ein besonderer Schutz soll nur Journalisten gelten, die selbst gezielt überwacht werden. Wird dagegen eine Quelle überwacht und stoßen die Schlapphüte dabei auf deren Kontakt zu einer Redaktion, könnte dieser Schutz entfallen.




