Kinderschutz als Vorwand für digitale Überwachung

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Kinderschutz als Vorwand für digitale Überwachung

Die Ausweitung der Überwachung geht weiter: Ein Vorschlag der Expertenkommission für die sogenannten sozialen Medien lautet, dass diese nur noch ab 14 nutzbar sein sollen. Dafür soll ein digitaler Ausweis (das sogenannte EUDI-Wallet) dienen, der künftig vom Handy abrufbar ist. Damit soll man sich dann digital schnell ausweisen können.

Das heißt auch, dass Social-Media-Konten künftig mit den eigenen Personalien in Verbindung gebracht werden müssten, damit man diese Dienste nutzen darf. So ist es auch viel einfacher für den Staat, Meinungen, die ihm nicht passen noch stärker zu verfolgen, als er es eh schon tut (Wie beispielsweise in Freiburg, wo die Bundeswehr einen Jugendlichen für ein antimilitaristisches Meme angezeigt hat). Das reiht sich ein in die Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen durch den Staat, z.B. durch Palantir.

Außerdem geht es hier auch um Schutz vor „Extremismus“, d.h. Schutz davor, dass sich Jugendliche im Internet dem Staat unliebsame Meinungen entwickeln, wie es zum Beispiel teilweise der Fall mit der antimilitaristischen Bewegung ist.

Die Meinungsfreiheit ist dem alten Staat nur so lange recht, wie diese Meinung für diesen nicht gefährlich ist.

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