Es wird keine „Entwaffnung“ der nationalen Widerstandsfront von Palästina geben

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Es wird keine „Entwaffnung“ der nationalen Widerstandsfront von Palästina geben

Die in der bürgerlichen Presse verbreiteten Meldungen über eine angebliche „Entwaffnung der Hamas“, der damit einhergehenden behaupteten Pazifizierung des Konflikts usw. sind unwahr und verschleiern die tatsächlichen Begebenheiten, um Verwirrung zu stiften.

Dr. Ghazi Hamad, ein führendes Mitglied der Hamas, erklärte in Bezug auf die Waffenfrage, dass die Formulierungen des Abkommens keinesfalls die Übergabe von Waffen einzelner Fraktionen an die israelische Besatzungsmacht vorsehen. Er erklärte, das Abkommen sehe vielmehr ein organisiertes Lagerverfahren für die Waffen unter der Aufsicht eines unabhängigen nationalen Komitees und später zu bestimmender Parteien vor, um sicherzustellen, dass diese in der nächsten Phase nicht außerhalb des Rahmens eines nationalen Konsenses eingesetzt werden.

Der Hamas-Führer erklärte, die Bewegung habe alle Details der Sicherheitsklauseln genauestens geprüft, um sicherzustellen, dass diese nicht als politische Kapitulation oder Aufgabe der legitimen Rechte des Volkes von Palästina interpretiert werden könnten.

Der Plan sehe die Einrichtung einer internationalen Stabilisierungstruppe anstelle der Besatzungstruppen, das heißt den Abzug der israelischen Besatzer aus Gaza über die „gelbe Linie“ hinaus, vor, verbunden mit der Bildung einer neuen palästinensischen Polizei, die die innere Sicherheit im Gazastreifen übernehmen soll.

Der Hamas-Führer betonte, dass die Akzeptanz dieser Vereinbarungen durch die Hamas keinesfalls bedeute, das nationale Projekt oder die politischen Grundsätze im Zusammenhang mit historischen Rechten aufzugeben. Er erklärte, es handle sich um eine realistische Auseinandersetzung mit einer durch den Krieg bedingten Situation, deren Hauptziel es sei, die Basis der Bevölkerung zu schützen und nach den massiven Zerstörungen der Infrastruktur Stabilität zu gewährleisten.

Der zur Diskussion stehen Artikel 8 lautet, so verschiedene Medienberichte, wie folgt:

„8. Nach Abschluss der verbleibenden Verpflichtungen aus dem Sharm Sheikh-Protokoll, dem Einmarsch des NCAG [Nationales Komitee für die Verwaltung des Gazastreifens] und dem Einsatz der ISF [Internationalen Stabilisierungstruppe] beginnt ein Prozess zur Außerdienststellung und Einlagerung von schweren Waffen, militärischen Produktionsstätten, Waffendepots und Tunneln.

Dieser Prozess wird vom NCAG schrittweise, sequenziell und zeitlich begrenzt gemäß einem Umsetzungszeitplan verwaltet und umgesetzt, der innerhalb von 14 Tagen nach Genehmigung des Fahrplans durch alle Parteien abgeschlossen sein muss und durch einen Beschluss vom IVC [Internationalen Verifizierungskomitees] verlängert werden kann.

Dieser Prozess soll mit einem schrittweisen israelischen Rückzug aus den von Israel kontrollierten Gebieten im Gazastreifen und der Entwaffnung bewaffneter Milizen gemäß Artikel 10 dieses Fahrplans verknüpft werden.

[Ergänzung; Artikel 10 lautet: Die Waffen der Milizen werden gemäß einem vereinbarten Zeitplan außer Dienst gestellt und unter Aufsicht der NCAG eingelagert. Mitglieder dieser Milizen werden nicht in die Sicherheits- und Polizeidienste integriert. Die IVC ist für die Zertifizierung der Umsetzung dieser Maßnahme verantwortlich.]

Dieser Prozess wird von IVC überwacht und verifiziert und von ISF unterstützt.

Die palästinensischen Fraktionen werden an diesem Prozess beteiligt, und es dürfen keine Waffen an Israel oder nicht-palästinensische Parteien weitergegeben oder übergeben werden.

Nach Abschluss des in den Artikeln 7 bis 10 dieses Fahrplans beschriebenen Prozesses darf nur noch die NCAG Waffen im Gazastreifen besitzen, lagern oder kontrollieren.

Die Umsetzung dieses Fahrplans, einschließlich der Waffenfrage und anderer Artikel des umfassenden Friedensplans, soll geeignete Bedingungen für einen glaubwürdigen Weg zur Verwirklichung der palästinensischen Selbstbestimmung und Staatlichkeit schaffen.“


Das Politbüro der PFLP erklärte dazu, dass die Widerstandskräfte sich heute auf „der Zielgeraden vor einem Abkommen befinden, das den Vernichtungskrieg beendet und den Wiederaufbau ermöglicht“. Dies erfordere jedoch einen fortgesetzten und verstärkten Druck auf die Besatzungsmächte, um die Umsetzung des Abkommens zu gewährleisten und einen Bruch zu verhindern.

Was also passieren wird bzw. was dem Abkommen entsprechend passieren soll, ist die Schaffung einer einheitlichen nationalen bewaffneten Kraft, siehe diesbezüglich auch die „Pekinger Erklärung zur Beendigung der Spaltung und zur Stärkung der palästinensischen nationalen Einheit“ vom 23. Juli 2024, die von der Palästinensischen Nationalen Befreiungsbewegung (Fatah), der Islamischen Widerstandsbewegung (Hamas), der Demokratischen Front für die Befreiung Palästinas, der Volksfront zur Befreiung Palästinas, der Islamischen Dschihad-Bewegung in Palästina, der Palästinensischen Volkspartei, der Palästinensischen Volkskampffront, der Palästinensischen Nationalen Initiative, dem Volksfront zur Befreiung Palästinas – Generalkommando, der Palästinensischen Demokratischen Union, der Palästinensischen Befreiungsfront, der Arabischen Befreiungsfront, der Palästinensisch-Arabischen Front und der Vorhut des Volksbefreiungskrieges – Blitzstreitkräfte (As-Sa’iqa) unterzeichnet wurde.

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