Repression gegen eritreische Oppositionelle in der BRD

2–3 Minuten
Repression gegen eritreische Oppositionelle in der BRD

Die Bundesanwaltschaft teilte mit, dass sie am 15. September 2026, auf Grund von Haftbefehlen eines Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2026, zwei eritreische Oppositionelle in der Nähe von Saarbrücken sowie in Stuttgart hat festnehmen lassen.

Die Begründungen für die Festnahmen und den Vorwurf des „Terrorismus“ sind überaus absurd. Jede Antifa-Gruppe in diesem Land könnte unter solchen Maximen in das Raster des „Terrorismus“ passen.

In den Haftbefehlen wird den Opfern dieser Willkürmaßnahmen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

„Im August 2022 wurde die Vereinigung „Brigade N’Hamedu Deutschland“ gegründet. Dabei handelte es sich um eine international vernetzte selbstständige Gruppierung, deren erklärtes Ziel es war, die Regierung in Eritrea zu stürzen.“ – soweit normal als Opposition, möchte man meinen.

„Sie verfolgte ihr Anliegen auch durch Gewaltaktionen [was auch immer dieser vollkommen ominöse Vorwurf konkret bedeuten mag; unsere Anmerkung] gegen hiesige Veranstaltungen von Anhängern der eritreischen Regierung. Dabei erachteten die Mitglieder der Vereinigung Gewalt [was auch immer dieser nächste vollkommen ominöse Vorwurf konkret bedeuten mag; unsere Anmerkung] gegen deutsche staatliche Institutionen und Repräsentanten der Staatsgewalt – beispielsweise Polizeikräfte, die zum Schutz der Veranstaltungen eingesetzt wurden – als legitimes Mittel. Bei Veranstaltungen der regimetreuen eritreischen Diaspora am 20. August 2022 und am 8. Juli 2023 in Gießen sowie am 16. September 2023 in Stuttgart griffen zahlreiche Mitglieder der „Brigade N’Hamedu Deutschland“ die Teilnehmer und die eingesetzten Polizeikräfte an. Die Ausschreitungen wurden von Führungskräften der Brigade koordiniert [was lediglich eine Behauptung ist; unsere Anmerkung], die auch zum Einsatz potentiell tödlicher Gewalt [was auch immer das bedeuten mag, vermag doch nahezu jede Form der physischen Gewalt „potentiell tödlich“ zu sein; unsere Anmerkung] aufriefen. Entsprechend dieser Vorgaben [Behauptung; unsere Anmerkung] setzten die Angreifer Wurf- und Schlaggegenstände auch gezielt [eine weitere Behauptung; unsere Anmerkung] gegen den Kopfbereich der Geschädigten ein. Bei den Vorgängen wurden zahlreiche Polizeibeamte und einige Veranstaltungsteilnehmer zum Teil erheblich verletzt. Im Sommer 2024 verkündete die „Brigade N’Hamedu Deutschland“, künftig von gewaltsamen Ausschreitungen außerhalb Eritreas abzusehen.“

Unter größtenteils abwegigen und inhaltsleeren Vorwürfen gegen eine bestimmte Gruppe, die mithin ihren Verzicht auf weitere „Gewalt“ erklärt hat (was nochmal zeigt, wie wenig so ein Verzicht nützlich ist) wird also der Vorwurf des „Terrorismus“ konstruiert, um die Repression gegen die legitime Opposition gegen das eritreische Regime zu verleumden und mit Repression zu überziehen.

Weiter gedacht bedeutet dies, dass jede Antifa-Gruppe, jeder Palästina-Arbeitskreis, jede Umweltbewegung, jede anti-imperialistische Gruppe, jede Gruppe Kriegsdienstgegner, jeder Streikposten usw. usf. der/die sich nicht innerhalb der sehr engen Rahmenbedingungen des bürgerlichen Rechts der BRD bewegt, sondern darüber hinaus geht, sich künftig von Seiten des Staates mit dem Vorwurf des „Terrorismus“ konfrontiert sehen könnte.

KATEGORIE: , ,
Beim Abrufen des Feeds ist ein Fehler aufgetreten.
Benachrichtigungen aktivieren OK Nein, danke