Nachdem der Lockdown jetzt zum ersten Dezember nochmal verschärft wurde, hat das baden-württembergische Sozialministerium verkündet, dass die Gesundheitsämter zusäztlich noch nächtliche „Ausgangsbeschränkungen“ für Gebiete mit einer Corona-Inzidenz von über 200 Infektionen je 100.000 Einwohnern pro Woche verhängen werden.
In Mannheim und Pforzheim wurde diese de-facto Ausgangssperre jetzt schon eingeführt. Mit dieser Maßnahme ist nun das Verlassen der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr verboten. Ausnahmen gelten nur, wenn man einen „triftigen Grund“ angeben kann. Die schwammige Formulierung dessen, was einen „triftigen Grund“ konstituiert öffnet dabei einer willkürlichen Handhabung Tür und Tor.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum diese Maßnahme überhaupt beschlossen wurde, denn für den Infektionsschutz ist sie offensichtlich untauglich. Die wenigsten Menschen infizieren sich bei einem abendlichen Spaziergang oder einem Treffen in kleiner Runde, ganz anders als am Arbeitsplatz oder in überfüllten Straßenbahnen auf dem Weg dorthin.
Aber während man uns abends einsperren will und dabei die Gesundheit vorschiebt, müssen wir natürlich am nächsten Morgen wieder auf der Matte stehen. Wenn es um den Profit vom Chef geht, ist der Infektionsschutz dann auf einmal egal.
Es handelt sich also nicht um eine Maßnahme zu unserem Schutz. Stattdessen probt der Staat weitere Möglichkeiten der Repression und bereitet sich auf die weitere Verschärfung der Situation vor. Mit zunehmenden Einschränkungen wird auch der Widerstand dagegen zunehmen, denn die Massen wollen den Ausnahmezustand nicht. Weitere Aufstände wie in Stuttgart will der Staat dabei natürlich möglichst verhindern. Und was wäre da einfacher als schon den Aufenthalt im Freien zu verbieten?
Aber der Terror, den die Bullen gegen die Massen ausüben wird nicht unbeantwortet bleiben. Keine Ausgangssperre wird daran irgendetwas ändern.