Im Mai 2018 kam es zu einer Razzia in der Landeserstaufnahmeeinrichtung („Flüchtlingsheim“) in Ellwangen bei Stuttgart. Nun klagt eines der Opfer gegen das Vorgehen der Polizei.

Drei Tage nach einer gescheiterten Abschiebung sind die Bullen ohne sich als solche bekannt zu geben und ohne Durchsuchungsbeschluss Nachts in das Flüchtlingsheim eingedrungen. Diese Abschiebung missglückte, weil sich die Bewohner des Heims damals richtigerweise gegen den Terror des deutschen Staats wehrten. Bei der darauffolgenden Razzia wurde der Kläger, ein 31-jähriger aus Kamerun in seinem Zimmer gewaltsam zu Boden gebracht und gefesselt. Zusätzlich wurde ihm sein Handy abgenommen, mit dem er das Vorgehen dokumentieren wollte, eben deshalb. Anschließed wurde er nach Italien abgeschoben.
Dem deutschen Staat nützt die Wahrheit nicht. Die Beamten behaupten solch ein Angriff wäre „üblich“ und „zum Eigenschutz erforderlich“. Dass dem Mann das Handy abgenommen wurde bestritten die zwei Zeugen, beide Polizisten, in der gleichen staatstreuen bewaffneten Bande organisiert wie die Angeklagten und natürlich mitschuldig, unerlaubt in das Heim, das offiziell als Wohnung gilt, einzudringen. Ob die unparteiisch sein können?

Nun kam es zu Gerichtsverhandlungen, begleitet von einem „Black lives matter“ Protest, an dem sich auch der Kläger beteiligt hat. Aktuell ist der Ausgang des Prozesses noch unklar, allerdings ist wie immer zu erwarten, dass die Täter wie üblich ungeschoren davonkommen werden.