Die Revolution der Arbeiter- und Soldatenräte ließ den deutschen Kaiser Wilhelm II. 1918 ins niederländische Exil flüchten, die Weimarer Republik schickte ihm eine saftige Abfindung und 59 Eisenbahnwaggons voll Luxusgüter hinterher.
Das sonstige Vermögen und Grundeigentum der verbliebenen Hohenzollern und anderer Fürstenhäuser sollte beschlagnahmt werden. Nach einem ersten Schrecken und dem sozialdemokratischen Verrat der Revolution fanden die Aristokraten zu altem Selbstbewusstsein zurück und forderten dafür Entschädigungszahlungen oder sogar die Rückgabe der Vermögenswerte. Ihre Forderungen hatten vor einem Justizsystem, das immer noch Monarchisten durchsetzt war, leichtes Spiel. Auch die herrschende Bourgeoisie hatte ein Interesse daran, das fürstliche Eigentum zu schützen, um vor dem Hintergrund einer erstarkenden KPD die Integrität des Privateigentums insgesamt zu wahren. Letzteres wurde auch vom KPD-Abgeordneten Daniel Greiner denunziert: „Sie wissen, daß, wenn einmal das Privatvermögen der Fürsten angetastet wird, es dann bis zum nächsten Schritt, überhaupt an das Privateigentum zu gehen, nicht mehr weit ist.“
Vor diesem Hintergrund kam es 1925 zu zutiefst reaktionären Gerichtsurteilen. Zum Beispiel hob das Reichsgericht am 18. Juni ein USPD-Gesetz von 1919 auf und verfügte damit die Rückgabe von Ländereien an die Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha im Wert von 37,2 Millionen Goldmark. Daraufhin initiierte die KPD ein Volksbegehren, das die entschädigungslose Enteignung des Adels gesetzlich fixieren sollte. Der Inhalt des Volksbegehrens schaffte es die Massen zu mobilisieren, auch innerhalb der Schichten der Bauernschaft und des Kleinbürgertums, in denen Kampagnen der KPD bis dahin kaum resonierten. Es trieb auch einen Keil zwischen die Parteibasis der SPD und ihre Führung, die um ihre staatstragende Außenwirkung fürchtete und sich nur notgedrungen an der Kampagne beteiligte. Darin liegt bereits der heimliche Erfolg dieses Volksbegehrens, eine breite Mobilisierung für Enteignungsforderungen unter Führung der KPD und die weitere Entlarvung des Revisionismus in der Arbeiterbewegung.
Das Volksbegehren selbst scheiterte am politischen System der Klassengesellschaft. Damals wie heute war der Parlamentarismus die Diktatur der Bourgeoisie und „direkte Demokratie“ konnte nur in ihrem Sinne erfolgreich sein. Das Volksbegehren war erfolgreich, konnte aber vom Parlament abgelehnt werden, was dieses natürlich auch tat. Daraufhin kam es zu einem Volksentscheid, dessen Hürden vom bekennenden Monarchisten und Reichspräsidenten Paul von Hindenburg im Vorfeld exorbitant erhöht wurden. Vorher reichte eine einfache Mehrheit unter den abgegebenen Stimmen. Nun aber mussten 50 Prozent der Stimmberechtigten, also ca. 20 Millionen Wähler, dem Volksentscheid zustimmen, um diesem zu Erfolg zu verhelfen. Die Herrschenden fuhren teure Kampagnen gegen den Volksentscheid. Die DNVP setzte beispielsweise in der Agitation gegen den Volksentscheid Geldmittel ein, deren Summe deutlich über jener für die Wahlkämpfe von 1924 lag. Landarbeiter wurden mit Arbeitslosigkeit unter Druck gesetzt, gegen den Entscheid zu stimmen. Trotzdem konnten die Volksentscheidsbefürworter eine beachtliche Anzahl an Stimmen auf sich ziehen. 14.455.181 stimmten für Ja und nur 585.714 für Nein, die 20 Millionen konnten also nicht erreicht werden. Der Volksentscheid war damit gescheitert und die Regierungen führten weiter Verhandlungen mit dem Adel. Haus Hohenzollern und seine Nebenlinien erhielten in der Folge 383.000 Morgen Land zurück, während nur 250.000 Morgen aus dem beschlagnahmten Gesamtvermögen beim Land Preußen verblieb.