Schon als Anfang April große Teile der „Corona-Maßnahmen“ aufgehoben wurden, blieb eines weiter bestehen: Die mit der Pandemie begründeten gelockerten Regeln in der Anwendung der Kurzarbeit. Der Deutsche Bundestag verlängerte das sogenannte erleichterte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022. Bedeutet konkret, dass die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 24 auf 28 Monate verlängert worden ist. Außerdem ist es ausreichend, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind, obwohl nach eigentlicher Gesetzgebung mindestens ein Drittel der Belegschaft eines Unternehmens betroffen sein muss.

Das führt dazu, dass Konzerne nach wie vor verstärkt Kurzarbeit anmelden. Zwar sind die Zahlen nicht mehr mit dem Höchststand im Frühling und Sommer 2020 zu vergleichen, dennoch liegen sie noch weit über dem Normalwert. Im April gingen wieder Teile der deutschen Autoindustrie in Kurzarbeit, was zehntausende Arbeiter traf. Aktuell meldeten Stahlproduzenten wie Thyssenkrupp in Bochum oder Arcelor Mittal in Bremen Kurzarbeit an und rauben damit tausenden Kollegen einen Teil ihres Lohnes.

Da Corona als Begründung nicht mehr zieht, werden nun andere Begründungen für die Kurzarbeit gefunden. Ob der Mangel und Probleme bei der Lieferung von Halbleitern in der Autoindustrie oder der Krieg in der Ukraine in der Stahlindustrie – die Herrschenden finden einen Vorwand nach dem anderen, um die Überproduktionskrise zu verschleiern.

Die arbeiterfeindlichen Maßnahmen, die sich der deutsche Staat mit der Ausrede Corona ausgedacht hat, bleiben also auch „nach Corona“ weiter bestehen. Nach der letzten Verlängerung der gelockerten Kurzarbeitsregelungen im März würden diese nur noch bis Ende Juni anhalten. Eine erneute Verlängerung bleibt aber zu vermuten. Österreich verlängerte die Kurzarbeit kürzlich bis Ende 2022. Dass die BRD dasselbe macht und weiterhin hunderttausende Arbeiter in Kurzarbeit gehalten werden, ist angesichts der ökonomischen Krise nicht gerade unwahrscheinlich.