Seit mehr als 20 Jahren lebt die Psychotherapeutin Banu Büyükavci in Deutschland. Jetzt droht ihr, bereits zum zweiten Mal, die Ausweisung aus Deutschland. Banu saß drei Jahre im Gefängnis, für legale Tätigkeiten, die das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg jedoch in einem Urteil im Jahr 2020 als »Unterstützung einer terroristischen Vereinigung« im Ausland wertete. Schon damals erhielt sie einen Ausweisungsbescheid. Dagegen wehrte sich Banu, ihr Anwalt ging gegen das Urteil in Revision, eine breite Solidaritätskampagne wurde entfaltet.
Der Revisionsantrag wurde nun im Juni diesen abgelehnt. Im August erhielt Banu dann erneut einen Ausweisungsbescheid vom Landesamt für Asyl und Rückführungen, wie Ende Oktober bekannt wurde.
Ihr Anwalt hat auch dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Sollte diese Klage abgelehnt werden, müsste Banu innerhalb von 30 Tagen Deutschland verlassen. Ihren Pass musste sie bereits abgeben.
Unterstützer haben deshalb jetzt die Kampagne des Jahres 2020 unter dem Motto „Banu bleibt – keine Abschiebung von Dr. Banu Büyükavci“ wiederbelebt, die damals auch von zahlreichen Prominenten unterstützt worden war. Auch die Gewerkschaft ver.di erneuerte ihre Solidarität und initiierte eine Unterschriftensammlung.
2015 war Banu eine von zehn türkischstämmigen Kommunisten, die von der Polizei verhaftet wurden und im Münchener Kommunistenprozess vor Gericht gestellt wurde, weil sie angeblich der – in Deutschland nicht verbotenen – TKP/ML angehöre. Mit Hilfe des Paragrafen 129b des Strafgesetzbuches werden solche Aktivitäten türkischstämmiger Linker immer wieder als sogenannte Terrorunterstützung kriminalisiert, auch wenn es sich bei den vorgeworfenen Handlung nicht um strafrechtlich relevante Dinge handelt.
Banu hat sich laut Presseberichten dazu entschieden, Deutschland zu verlassen. Zum einen wäre unklar, ob sie während ihres Asylantrags weiter am Klinikum Nürnberg arbeiten könne, zum anderen, sagte sie am Rande einer Lesung eines Buches über ihren Fall, dass sie glaube, dass der deutsche Staat sie niemals in Ruhe lassen würde.