Wir veröffentlichen an dieser Stelle eine Pressemitteilung der Anwälte von Ihsan Cibelik:
Pressemitteilung der Verteidigung von Ihsan Cibelik:
Strafverfahren gegen angebliche Mitglieder der DHKP-C vor dem OLG Düsseldorf:
Die angemessene Behandlung der Krebserkrankung unseres Mandanten Ihsan Cibelik erfordert seine sofortige Haftentlassung!
Der revolutionäre Künstler und Mitglied der international bekannten Musikgruppe „Grup Yorum“ ist in dem o.g. Verfahren angeklagt und befindet sich deshalb seit dem 18.05.22 in Untersuchungshaft (JVA Köln). Nachdem er bereits bei seiner Festnahme darauf hingewiesen hatte, dass eine wegen des Verdachts auf Prostatakrebs geplante Biopsie infolge der Festnahme nicht habe durchgeführt werden können, dauerte es bis zum 06.09.2023, bis die Biopsie durch die JVA endlich durchgeführt wurde. Festgestellt wurde das Bestehen eines Prostatakarzinoms. Nach Vorliegen des Ergebnisses und ärztlicher Beratung hat sich Ihsan Cibelik für eine sofortige operative Entfernung der Prostata entschieden. Dies ist nach medizinischer Einschätzung (siehe Anlage) die Behandlung, die im gegenwärtigen Stadium der Erkrankung eine Heilungschance von 90 % bietet. Die Entscheidung zur Operation wurde dem OLG und der Bundesanwaltschaft in öffentlicher Verhandlung am 26.10.23 mitgeteilt und gefordert, Ihsan Cibelik die angemessene ärztliche Behandlung außerhalb der U-Haft zu ermöglichen.
Daraufhin verwies das OLG trotz ihm obliegende Fürsorgepflicht für die Gesundheit von Ihsan Cibelik auf eine angeblich bestehende Zuständigkeit der JVA. Seitens der Verteidigung wurde am 13.11.23 beim OLG ausdrücklich die Freilassung zur Durchführung der Operation beantragt. Am 04.12.23 hat der Generalbundesanwalt jetzt gefordert, diesen Antrag anzulehnen.
Er begründet dies damit, dass sich unser Mandant trotz seiner Erkrankung dem Verfahren durch Flucht entziehen könnte. Dies ist völlig absurd. Die künstlerische Tätigkeit unseres Mandanten, die zahllosen öffentlichen Auftritte vor z.T. tausenden von Zuhörern bestimmen die Persönlichkeit unseres Mandanten. Dies alles wäre nicht mehr möglich, wenn er die nächsten 20 Jahre mit internationalem Haftbefehl gesucht würde und jederzeit damit rechnen müsste, bei einem Konzert oder Auftritt verhaftet zu werden.
Empörend ist jedoch die zynische Art und Weise, wie mit dem Grundrecht unseres Mandanten auf Leben und Gesundheit umgegangen wird. Mit der Behauptung, das Risiko einer Verschlechterung der Erkrankung wäre in Freiheit genauso gegeben wie in der weiteren Haft meint der Generalbundesanwalt, unseren Mandanten darauf verweisen zu können, dass die JVA „mittelfristig“ einen Operationstermin organisieren könnte – und dies, obwohl derzeit niemand sagen kann, ob der Krebs bereits Metastasen gebildet hat – was eine Heilungschance nahezu ausschließen würde – oder wie schnell sich dies entwickeln wird.
In Freiheit könnte die Operation innerhalb von etwa zwei Wochen durchgeführt werden. Der Krankheitsherd wäre beseitigt und zugleich wäre Klarheit geschaffen, ob die Krebserkrankung bereits weiter fortgeschritten ist. Wer angesichts dessen meint, unseren Mandanten auf eine „mittelfristig“ durch die JVA organisierte Operation verweisen zu können, spielt in verantwortungsloser Weise mit der Gesundheit und dem Leben von Ihsan Cibelik.
Wir bestehen deshalb auf der sofortigen Entlassung von Ihsan Cibelik aus der Untersuchungshaft zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in eigener Verantwortung.
Frank Jasenski, Rechtsanwalt, Gelsenkirchen
Heinz Schmitt, Rechtsanwalt, Duisburg