Massenhaftes NEIN zur Wehrpflicht

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Massenhaftes NEIN zur Wehrpflicht

Seit Inkrafttreten des neuen Wehrdienstgesetzes schießt die Zahl der Kriegsdienstverweigerer nach oben. Noch bevor die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt wird, sagen Tausende junge Menschen in Deutschland vorsorglich: „NEIN!“

Von Januar bis Ende August 2026 gingen nach Medienberichten bereits über 12.000 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung beim zuständigen „Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr“ ein. Im gesamten Jahr 2025 waren es weniger als 4.000. Im Jahr 2024 sogar nur rund 2.200.

Ende Juni hatte die Behörde knapp 6.000 Anträge registriert. Innerhalb von nur zwei Monaten hat sich die Zahl damit mehr als verdoppelt. Das zeigt, dass die großen Jugendproteste der letzten Monate ihre Wirkung nicht verfehlt haben.

Die Wehrpflicht ist in Deutschland zwar ausgesetzt, steht aber nach wie vor im Grundgesetz. Sollte die Bundeswehr ihre Personalziele verfehlen, kann (und wird) der Bundestag künftig eine sogenannte „Bedarfswehrpflicht“ aktivieren.

Nach Behauptungen des Bundesamts häufen sich „fehlerhafte“ oder sogar „völlig unbrauchbare“ Anträge, die aufgrund von Formfehlern unbearbeitet zurückgeschickt werden.

Dabei ist die Sache gar nicht kompliziert:

Man reicht den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ein, dieses leitet ihn an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiter, welches über die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung entscheidet.

Betreff: Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und verweigere aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe gemäß Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes.


Vor- und Nachname
Geburtsdatum und Geburtsort
Anschrift
Personenkennziffer, falls bekannt


Mit freundlichen Grüßen
Datum, Unterschrift

Als Anhang dazu braucht man einen vollständigen tabellarischen Lebenslauf und die persönliche Gewissensbegründung (das Amt erwartet eine nachvollziehbare, in sich stimmige Darlegung).

Grundsätzlich (mit einigen Ausnahmen) stellt die Bundeswehr zunächst die gesundheitliche Eignung durch eine Musterung fest. Danach leitet sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an das BAFzA weiter. Das BAFzA entscheidet über deinen Antrag. Wenn es schriftlich Rückfragen zu deiner Begründung stellt, antworte innerhalb der dort genannten Frist und bleib bei deinen eigenen, nachvollziehbaren und in sich stimmigen Gründen. Bei Ablehnung sind unbedingt die Rechtsbehelfsbelehrung und die dort genannten Fristen zu beachten.

Kein Mensch, kein Cent der Bundeswehr!

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